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Nichtabhilfeentscheidung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-CELLE – Beschluss, 4 W 103/06 vom 26.06.2006

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Vollstreckungsverfahren, Zwangsgeldfestsetzung, Nichtabhilfeentscheidung
Stichwort:Nichtabhilfeentscheidung
Leitsatz:1. Gem. § 888 Abs. 1 ZPO ist eine Zwangsmittelfestsetzung nur auf Antrag des Gläubigers vorzunehmen, die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen von Amts wegen ist in der Zivilprozessordnung nicht vorgesehen.

2. Ein schutzwürdiges Interesse an einer wiederholten Zwangsmittelfestsetzung ist nur dann gegeben, wenn das zuvor angeordnete Zwangsgeld vollstreckt ist.

3. Eine Nichtabhilfeentscheidung, die lediglich auf die Ausgangsentscheidung Bezug nimmt, kann nur dann ihrem Sinn und Zweck gerecht werden, wenn die Beschwerde keine neue Begründung enthält oder in der angefochtenen Entscheidung schon auf sämtliche tragenden Gesichtspunkte eingegangen worden ist, mit denen das Rechtsmittel anschließend begründet wird.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 4 W 103/06



LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss, 2 Ta 166/05 vom 08.08.2005

Rechtsgebiete:GVG, ZPO, ArbGG
Schlagworte:Rechtswegentscheidung, Beschwerde, Nichtabhilfeentscheidung, Gremium für Abhilfeentscheidung
Stichwort:Nichtabhilfeentscheidung
Leitsatz:In den Verfahren vor den Arbeitsgerichten ergeht die Entscheidung über den Rechtsweg grundsätzlich durch Beschluss der vollständigen Kammer. Die Nichtabhilfeentscheidung ist daher gem. § 572 Abs. 1 ZPO ebenfalls durch die vollständige Kammer, nicht notwendig in derselben Besetzung, zu treffen.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 2 Ta 166/05

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss, 2 Ta 160/05 vom 01.07.2005

Rechtsgebiete:GVG, ZPO, ArbGG
Schlagworte:Rechtswegentscheidung, Beschwerde, Nichtabhilfeentscheidung, Gremium für Abhilfeentscheidung
Stichwort:Nichtabhilfeentscheidung
Leitsatz:In den Verfahren vor den Arbeitsgerichten ergeht die Entscheidung über den Rechtsweg grundsätzlich durch Beschluss der vollständigen Kammer. Die Nichtabhilfeentscheidung ist daher gem. § 572 Abs. 1 ZPO ebenfalls durch die vollständige Kammer, nicht notwendig in derselben Besetzung, zu treffen.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 2 Ta 160/05

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 76/02 vom 22.05.2002

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Nachholung rechtlichen Gehörs, Ablehnung der Richter, Nichtabhilfeentscheidung, Bekanntmachung
Stichwort:Nichtabhilfeentscheidung
Leitsatz:1. Im Verfahren über die Nachholung rechtlichen Gehörs kann eine Ablehnung der mit der Entscheidung befassten Richter wegen Besorgnis der Befangenheit erfolgen.

2. Zur Unzulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs, dass allein damit begründet begründet wird, der Senat habe eine Beschwerde verworfen, ohne dem Beschwerdeführer zuvor in ausreichender Weise rechtliches Gehör namentlich durch Mitteilung der Nichtabhilfeentscheidung zu gewähren.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ws 76/02


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