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nicht zum Anbau bestimmte Teilstrecke

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BVERWG – Beschluss, BVerwG 11 B 46.99 vom 25.04.2000

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Erschließungsbeitrag, Erschließungsanlage, zum Anbau bestimmte Straße, nicht zum Anbau bestimmte Teilstrecke, erschließungsrechtliche Selbständigkeit.
Stichwort:nicht zum Anbau bestimmte Teilstrecke
Leitsatz:Leitsatz:

Bei einer mehr als 100 m langen, beidseitig nicht zum Anbau bestimmten Teilstrecke einer tatsächlich einheitlichen Straße kann der Eindruck einer gewissen erschließungsrechtlichen Selbständigkeit ohne weiteres bejaht werden (wie Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 8 C 32.95 - BVerwGE 102, 294 ff.).

Beschluß des 11. Senats vom 25. April 2000 - BVerwG 11 B 46.99 -

I. VG Minden vom 16.09.1996 - Az.: VG 5 K 1789/96 -
II. OVG Nordrhein-Westfalen vom 26.05.1999 - Az.: OVG 3 A 5499/96 -
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 11 B 46.99




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