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nicht-vermögensrechtliche Streitigkeit

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LAG-KOELN – Beschluss, 7 (9) Ta 479/06 vom 27.06.2007

Rechtsgebiete:BetrVG, RVG
Schlagworte:Streitwert, arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren, Bestehen eines Mitbestimmungsrechts, nicht-vermögensrechtliche Streitigkeit
Stichwort:nicht-vermögensrechtliche Streitigkeit
Leitsatz:1. Streiten Arbeitgeber und Betriebsrat in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren darum, ob der Einsatz bestimmter Mitarbeiter von Fremdfirmen mitbestimmungspflichtig ist, handelt es sich um eine nicht-vermögensrechtliche Streitigkeit i. S. v. § 23 Abs. 3 S. 2 RVG.

2. Für die Bemessung des Streitwerts nach § 23 Abs. 3 S. 2 RVG kommt es in allererster Linie auf die Bedeutung der streitigen Angelegenheit für die Streitparteien, insbesondere den Antragsteller, an. Andere Kriterien wie die rechtliche Schwierigkeit des Falles oder der damit verbundene Arbeitsaufwand können daneben allenfalls ergänzend und im Sinne einer Korrekturfunktion herangezogen werden.
Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 7 (9) Ta 479/06




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