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LAG-HAMM – Urteil, 18 Sa 1594/03 vom 25.02.2004

Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Schlagworte:Arbeitsentgelt, Quittung, Erfüllung, Beweiswert einer handschriftlichen, nicht unterzeichneten Quittung
Stichwort:nicht unterzeichneten Quittung
Leitsatz:Eine handschriftliche nicht unterzeichnete Quittung ist beweisrechtlich nicht bedeutungslos. Bei der Bewertung der materiellen Beweiskraft dieser Urkunde gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung. Hinsichtlich des Inhalts der Erklärung kann einer handschriftlichen, nicht unterzeichneten Quittung die gleiche materielle Beweiskraft zukommen, wie die einer formell ordnungsgemäßen Quittung nach § 368 BGB.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 18 Sa 1594/03




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