JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > N > nicht nach der tatsächlich bestehenden Verletzung subjektiver Rechte der Antragsteller (verneint)
| Rechtsgebiete: | VwGO, BBesG, GVEntschV, ÄndV zur GVEntschV |
| Schlagworte: | Normenkontrollanträge, Bürokostenerstattung der Gerichtsvollzieher, Normenkontrollverfahren als objektives Rechtsbeanstandungsverfahren, Antragsbefugnis richtet sich nach der behaupteten, nicht nach der tatsächlich bestehenden Verletzung subjektiver Rechte der Antragsteller (verneint), Maßgeblichkeit der bei dem Bürobetrieb tatsächlich angefallenen Sach- und Personalkosten, realitätsbezogener Maßstab für die Entschädigungsregelung erforderlich, Bemessung anhand der für ein fiktives Modellbüro errechneten Kosten, Typisierungen und Pauschalierungen notwendig, Berücksichtigung fiktiver Kosten für unentgeltlich tätige Hilfskräfte unzulässigt, trotz Überdeckung der Bürokosten Erfolg der Normenkontrollanträge |
| Stichwort: | nicht nach der tatsächlich bestehenden Verletzung subjektiver Rechte der Antragsteller (verneint) |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 3 N 03.1683 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, BBesG, GVEntschV, ÄndV zur GVEntschV |
| Schlagworte: | Normenkontrollanträge, Bürokostenerstattung der Gerichtsvollzieher, Normenkontrollverfahren als objektives Rechtsbeanstandungsverfahren, Antragsbefugnis richtet sich nach der behaupteten, nicht nach der tatsächlich bestehenden Verletzung subjektiver Rechte der Antragsteller (verneint), Maßgeblichkeit der bei dem Bürobetrieb tatsächlich angefallenen Sach- und Personalkosten, realitätsbezogener Maßstab für die Entschädigungsregelung erforderlich, Bemessung anhand der für ein fiktives Modellbüro errechneten Kosten, Typisierungen und Pauschalierungen notwendig, Berücksichtigung fiktiver Kosten für unentgeltlich tätige Hilfskräfte unzulässigt, trotz Überdeckung der Bürokosten Erfolg der Normenkontrollanträge |
| Stichwort: | nicht nach der tatsächlich bestehenden Verletzung subjektiver Rechte der Antragsteller (verneint) |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 3 N 04.402 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, BBesG, GVEntschV, ÄndV zur GVEntschV |
| Schlagworte: | Normenkontrollanträge, Bürokostenerstattung der Gerichtsvollzieher, Normenkontrollverfahren als objektives Rechtsbeanstandungsverfahren, Antragsbefugnis richtet sich nach der behaupteten, nicht nach der tatsächlich bestehenden Verletzung subjektiver Rechte der Antragsteller (verneint), Maßgeblichkeit der bei dem Bürobetrieb tatsächlich angefallenen Sach- und Personalkosten, realitätsbezogener Maßstab für die Entschädigungsregelung erforderlich, Bemessung anhand der für ein fiktives Modellbüro errechneten Kosten, Typisierungen und Pauschalierungen notwendig, Berücksichtigung fiktiver Kosten für unentgeltlich tätige Hilfskräfte unzulässigt, trotz Überdeckung der Bürokosten Erfolg der Normenkontrollanträge |
| Stichwort: | nicht nach der tatsächlich bestehenden Verletzung subjektiver Rechte der Antragsteller (verneint) |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 3 N 04.404 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, BBesG, GVEntschV, ÄndV zur GVEntschV |
| Schlagworte: | Normenkontrollanträge, Bürokostenerstattung der Gerichtsvollzieher, Normenkontrollverfahren als objektives Rechtsbeanstandungsverfahren, Antragsbefugnis richtet sich nach der behaupteten, nicht nach der tatsächlich bestehenden Verletzung subjektiver Rechte der Antragsteller (verneint), Maßgeblichkeit der bei dem Bürobetrieb tatsächlich angefallenen Sach- und Personalkosten, realitätsbezogener Maßstab für die Entschädigungsregelung erforderlich, Bemessung anhand der für ein fiktives Modellbüro errechneten Kosten, Typisierungen und Pauschalierungen notwendig, Berücksichtigung fiktiver Kosten für unentgeltlich tätige Hilfskräfte unzulässigt, trotz Überdeckung der Bürokosten Erfolg der Normenkontrollanträge |
| Stichwort: | nicht nach der tatsächlich bestehenden Verletzung subjektiver Rechte der Antragsteller (verneint) |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 3 N 04.405 | |
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