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OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 233/05 vom 29.09.2005

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Haftbeschwerde, Haftbefehl noch nicht vollstreckt, Akteneinsicht, nicht inhaftierter Beschuldigter
Stichwort:nicht inhaftierter Beschuldigter
Leitsatz:1. Eine zulässige Haftbeschwerde kann schon eingelegt werden, wenn der Haftbefehl erlassen und zur Vollstreckung an die Staatsanwaltschaft übergeben worden ist.

2. Zur Frage der Akteneinsicht, wenn ein gegen den Beschuldigten erlassener Haftbefehl noch nicht vollstreckt wird.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ws 233/05




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