JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > N > nicht gefangenes Hinterliegergrundstück
| Rechtsgebiete: | HessKAG, Straßenbeitragssatzung |
| Schlagworte: | Erreichbarkeitshindernis, Hinterliegergrundstück, nicht gefangenes Hinterliegergrundstück, Straßenbeitrag, Verschließung des Grundstücks |
| Stichwort: | nicht gefangenes Hinterliegergrundstück |
| Leitsatz: | Davon ausgehend, dass in der durch eine geschlossene Mauer oder Gebäudewand bewirkten "Verschließung" des Grundstücks zur angrenzenden Straße ein "unbeachtliches Hindernis" zu sehen ist (BVerwG, U. v. 15.01.1988 - 8 C 111/86 - NVwZ 1988, 630, 631; U. v. 27.09.2006 - 9 C 4/05 - NVwZ 2007, 81, 83), kann auch der Festsetzung eines Straßenbeitrags für ein hinter einem solchen Grundstück gelegenes und mit ihm einheitlich genutztes Hinterliegergrundstück desselben Eigentümers nicht entgegengehalten werden, auf Grund dieses Hindernisses entfalle die Möglichkeit der vorteilhaften Inanspruchnahme der um- und ausgebauten Straße. Dies gilt - unter den genannten Voraussetzungen - auch dann, wenn es sich bei dem hinteren Grundstück um ein "nicht gefangenes" Hinterliegergrundstück handelt, welches an eine weitere Anbaustraße unmittelbar angrenzt. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 5 A 2017/08 | |
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