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nicht erwerbsmäßig tätige Pflegeperson

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BSG – Urteil, B 13/4 R 69/07 R vom 21.08.2008

Rechtsgebiete:SGB VI, GG
Schlagworte:Rentenversicherung - nicht erwerbsmäßig tätige Pflegeperson - Pflege von nicht Pflegeversicherten - Beitragszahlung - Verfassungsmäßigkeit
Stichwort:nicht erwerbsmäßig tätige Pflegeperson
Leitsatz:Für nicht erwerbsmäßige Pflegepersonen, die nicht Pflegeversicherte pflegen, sind keine Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zu entrichten; die für sie entrichteten freiwilligen Beiträge gelten auch nicht (wie nach der bis zum 31.3.1995 geltenden Rechtslage) auf Antrag als Pflichtbeiträge. Dies ist nicht verfassungswidrig.
Volltext: BSG - Urteil, B 13/4 R 69/07 R




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