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Nicht-Beteiligter und Auskunfts- bzw. Informationsanspruch

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 46.02 vom 02.07.2003

Rechtsgebiete:GG, VwVfG
Schlagworte:Auskunftsanspruch, verfassungsunmittelbarer -, Informationsanspruch, verfassungsunmittelbarer -, verfassungsunmittelbarer Informations- und Auskunftsanspruch, Berufsfreiheit, grundrechtsfreundliche Verfahrensgestaltung, Berufsgrundrecht, Vorwirkungen auf die Verfahrensgestaltung, Linienverkehr, Verbot der Doppelbedienung, Doppelbedienung, Verbot der - im Linienverkehr, Beteiligtenstellung, Nicht-Beteiligter und Auskunfts- bzw. Informationsanspruch, Auftragsvergabe, staatliche - und gleiche Wettbewerbschancen, Wettbewerbschancen, gleiche - bei staatlicher Auftragsvergabe im weiteren Sinne
Stichwort:Nicht-Beteiligter und Auskunfts- bzw. Informationsanspruch
Leitsatz:Das Grundrecht aus Art.12 Abs. 1 GG kann es einer Behörde gebieten, bereits im Vorfeld eines Verwaltungsverfahrens (hier: Linienverkehrs-Genehmigungsverfahren) und damit unabhängig von einer verwaltungsverfahrensrechtlichen Beteiligten-Stellung einem potentiellen Verfahrensbeteiligten Informationen zur Verfügung zu stellen, welche dieser bedarf, um sachgerecht die Frage prüfen und entscheiden zu können, ob und in welchem Umfang er sich um eine behördliche Genehmigung (Konzession) bewirbt.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 46.02




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