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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 13 S 2540/99 vom 22.12.2000

Rechtsgebiete:VwGO, AuslG
Schlagworte:Sicherungsfähigkeit eines Anspruchs, auf ermessensfehlerfreie Entscheidung, Antrag bei der Behörde, Vorwegnahme der Hauptsache, Duldung als Sicherungsinstrument, Abschiebungshindernis wegen im Zielstaat, nicht behandelbarer Krankheit
Stichwort:nicht behandelbarer Krankheit
Leitsatz:Der bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG bestehende Anspruch des Ausländers auf eine fehlerfreie Ermessensentscheidung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) ist nach den vom Senat in seinem Beschluss vom 10.3.2000 - 13 S 1026/99 - (InfAuslR 2000, 378) dargelegten Grundsätzen durch einstweilige Anordnung sicherungsfähig.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 13 S 2540/99




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