JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > N > Neuwahl nach Rücktritt des Personalrats einer Nebenstelle
| Rechtsgebiete: | BPersVG, BPersVWO |
| Schlagworte: | Neuwahl nach Rücktritt des Personalrats einer Nebenstelle, Dauer der Wirksamkeit eines Verselbständigungsbeschlusses. |
| Stichwort: | Neuwahl nach Rücktritt des Personalrats einer Nebenstelle |
| Leitsatz: | Leitsatz: Tritt der Personalrat der Nebenstelle zurück und bleibt der Personalrat der Hauptstelle im Amt, so behält der Verselbständigungsbeschluß für die Dauer der konkreten Amtszeit des Hauptstellenpersonalrats seine Wirksamkeit. In der Nebenstelle kann für diese Zeit ein neuer Nebenstellenpersonalrat gewählt werden. Beschluß des 6. Senats vom 26. Januar 2000 - BVerwG 6 P 10.99 - I. VG Gelsenkirchen vom 03.04.1998 - Az.: VG 3b K 6184/97.PVB - II. OVG Münster vom 25.08.1999 - Az.: OVG 1 A 2382/98.PVB - |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 P 10.99 | |
| Rechtsgebiete: | BPersVG, BPersVWO |
| Schlagworte: | Neuwahl nach Rücktritt des Personalrats einer Nebenstelle, Dauer der Wirksamkeit eines Verselbständigungsbeschlusses. |
| Stichwort: | Neuwahl nach Rücktritt des Personalrats einer Nebenstelle |
| Leitsatz: | Leitsatz: Tritt der Personalrat der Nebenstelle zurück und bleibt der Personalrat der Hauptstelle im Amt, so behält der Verselbständigungsbeschluß für die Dauer der konkreten Amtszeit des Hauptstellenpersonalrats seine Wirksamkeit. In der Nebenstelle kann für diese Zeit ein neuer Nebenstellenpersonalrat gewählt werden. Beschluß des 6. Senats vom 26. Januar 2000 - BVerwG 6 P 3.99 - I. VG Schleswig vom 24.02.1998 - Az.: VG PB 25/97 - II. OVG Schleswig vom 28.09.1998 - Az.: OVG 11 L 1/98 - |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 P 3.99 | |
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