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Neuwagenkauf

Entscheidungen der Gerichte




OLG-KARLSRUHE – Urteil, 1 U 97/07 vom 01.02.2008

Rechtsgebiete:BGB, PKW-EnVKV
Schlagworte:Neuwagenkauf, Kraftstoffverbrauch, Verbrauchsermittlung, Sachmangel
Stichwort:Neuwagenkauf
Leitsatz:1. Zu den rechtlichen und technischen Grundlagen und den erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen sowie zur Durchführung einer der EG-Richtlinie entsprechenden Ermittlung des Kraftstoffverbrauchs eines Fahrzeuges.

2. Wird bei einem Neuwagenkauf in einem Technischen Daten-Blatt der Kraftstoffverbrauch in L/100 km "nach 1999/100/EG" dargestellt, so bedeutet dies nicht, dass diese Werte in der täglichen Fahrpraxis erreichbar sein müssen.

3. Die Unterlassung eines Hinweises auf die Besonderheiten des nach der EG-Richtlinie ermittelten Kraftstoffverbrauchs und die Unterschiede zum Kraftstoffverbrauch in der täglichen Praxis, begründet keine Haftung des Neuwagenverkäufers.
Volltext: OLG-KARLSRUHE - Urteil, 1 U 97/07



OLG-OLDENBURG – Urteil, 1 U 41/06 vom 14.09.2006

Rechtsgebiete:PKw-En VKV, RL 1999/94 EG, UWG, GG
Schlagworte:Energieverbrauchskennzeichnung, Neuwagenkauf, Kraftstoffverbrauch, Berufsfreiheit
Stichwort:Neuwagenkauf
Leitsatz:1. Die §§ 1, 5 i.V.m. der Anlage 4 zu § 5 der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) sind so zu verstehen, dass bei der Werbung für den Kauf von Neuwagen Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO² Emissionen immer dann gemacht werden müssen, wenn ein bestimmtes Fahrzeugmodell und nicht lediglich eine Fabrikmarke oder ein Fahrzeugtyp beworben wird.

2. Die Auslegung der Begriffe "Fabrikmarke", "Modell" und Typ" hat sich primär an der Legaldefinition des § 2 Nr. 14 - 16 Pkw-EnVKV zu orientieren.

3. Die Kennzeichnungspflicht aus § 1 Pkw-EnVKV dient dem Umweltschutz i.S.d. Art 20 a GG und stellt eine zulässige Einschränkung der Berufsausübungsfreiheit i.S.d. Art 12 Abs. 1 GG dar.

4. Ein Verstoß gegen die Regeln des Pkw-EnVKV stellt einen Gesetzesverstoß i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG dar.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, 1 U 41/06

OLG-KARLSRUHE – Urteil, 14 U 154/01 vom 07.03.2003

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Neuwagenkauf, Nutzungsvergütung nach Wandlung
Stichwort:Neuwagenkauf
Leitsatz:1. Zur Ermittlung und Berechnung der Nutzungsvorteile des Käufers bei Wandlung eines Neuwagenkaufs (§ 347 Satz 2 BGB a.F. i.V.m. §§ 987, 100 BGB)

Hier: Dieselfahrzeug der gehobenen Mittelklasse - Audi A 6 Quattro TDI 2,5 l V 6 Tiptronik- 0,4 % des Bruttokaufpreises pro angefangene 1.000 km.

2. Tenorierung der Gebrauchsvorteilsanrechnung
Volltext: OLG-KARLSRUHE - Urteil, 14 U 154/01


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