JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > N > Neuvergabe eines Reinigungsauftrags
| Rechtsgebiete: | BGB, Richtlinie 77/187/EWG, ZPO |
| Schlagworte: | Betriebsübergang - Neuvergabe eines Reinigungsauftrags |
| Stichwort: | Neuvergabe eines Reinigungsauftrags |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Endet ein Reinigungsauftrag und übernimmt der neue Auftragnehmer keine sächlichen Betriebsmittel, setzt ein Betriebsübergang oder Teilbetriebsübergang gemäß § 613 a BGB voraus, daß der neue Auftragnehmer kraft eigenen Willensentschlusses einen nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teil der bisher für die betreffenden Arbeiten eingesetzten Arbeitnehmer im wesentlichen unverändert weiterbeschäftigt. 2. Für einen rechtsgeschäftlichen Übergang bedarf es keines Vertrages zwischen den beiden Reinigungsunternehmen. Es genügt die Ausführung der Reinigungsarbeiten auf vertraglicher Grundlage in Verbindung mit der einvernehmlichen Weiterbeschäftigung der Arbeitnehmer. Aktenzeichen: 8 AZR 729/96 Bundesarbeitsgericht 8. Senat Urteil vom 11. Dezember 1997 - 8 AZR 729/96 - I. Arbeitsgericht Urteil vom 29. November 1995 Paderborn - 2 Ca 1041/95 - II. Landesarbeitsgericht Urteil vom 16. August 1996 Hamm - 15 Sa 20/96 - |
| Volltext: BAG - Urteil, 8 AZR 729/96 | |
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