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Neuvergabe eines Reinigungsauftrags

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 8 AZR 729/96 vom 11.12.1997

Rechtsgebiete:BGB, Richtlinie 77/187/EWG, ZPO
Schlagworte:Betriebsübergang - Neuvergabe eines Reinigungsauftrags
Stichwort:Neuvergabe eines Reinigungsauftrags
Leitsatz:Leitsätze:

1. Endet ein Reinigungsauftrag und übernimmt der neue Auftragnehmer keine sächlichen Betriebsmittel, setzt ein Betriebsübergang oder Teilbetriebsübergang gemäß § 613 a BGB voraus, daß der neue Auftragnehmer kraft eigenen Willensentschlusses einen nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teil der bisher für die betreffenden Arbeiten eingesetzten Arbeitnehmer im wesentlichen unverändert weiterbeschäftigt.

2. Für einen rechtsgeschäftlichen Übergang bedarf es keines Vertrages zwischen den beiden Reinigungsunternehmen. Es genügt die Ausführung der Reinigungsarbeiten auf vertraglicher Grundlage in Verbindung mit der einvernehmlichen Weiterbeschäftigung der Arbeitnehmer.

Aktenzeichen: 8 AZR 729/96
Bundesarbeitsgericht 8. Senat Urteil vom 11. Dezember 1997
- 8 AZR 729/96 -

I. Arbeitsgericht Urteil vom 29. November 1995
Paderborn - 2 Ca 1041/95 -

II. Landesarbeitsgericht Urteil vom 16. August 1996
Hamm - 15 Sa 20/96 -
Volltext: BAG - Urteil, 8 AZR 729/96




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