Zu den Anforderungen, die an das Neutralitätsgebot von Amtsträgern bei Wahlen zu stellen sind (hier: Schreiben des bisherigen ehrenamtlichen Bürgermeisters an Erstwähler).
Zu den Voraussetzungen, unter denen Einwirkungen von privater Seite als unzulässige Wahlbeeinflussung anzusehen sind.
Zu den Anforderungen, die an das Neutralitätsgebot von Amtsträgern bei Wahlen zu stellen sind (hier unzulässige Wahlbeeinflussung durch ein Interview des Landrates bejaht).