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JuraForum.deUrteileSchlagwörterNneuropsychologische Therapie gehörte in 2003/2004 nicht zum Leistungskatalog 

neuropsychologische Therapie gehörte in 2003/2004 nicht zum Leistungskatalog

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BSG – Urteil, B 1 KR 3/06 R vom 26.09.2006

Rechtsgebiete:SGB V, PsychThG, HeilMRL, PsychThRL, GG
Schlagworte:Krankenversicherung, neuropsychologische Therapie gehörte in 2003/2004 nicht zum Leistungskatalog, Voraussetzungen für Kostenerstattungsanspruch, neue Behandlungsmethode, Erlaubnisvorbehalt, krankenversicherungsrechtlich auszufüllender Rechtsbegriff, Leistungspflicht im Rahmen der stationären Versorgung, keine Übertragbarkeit auf ambulante Versorgung, keine Ausdehnung der BVerfG-Entscheidung vom 6.12.2005 auf weitläufigere Bereiche
Stichwort:neuropsychologische Therapie gehörte in 2003/2004 nicht zum Leistungskatalog
Leitsatz:Die neuropsychologische Therapie gehörte in den Jahren 2003/2004 nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.
Volltext: BSG - Urteil, B 1 KR 3/06 R




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