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Neuregelung des Waffenrechts

Entscheidungen der Gerichte

BVERWG – Beschluss, BVerwG 3 B 12.08 vom 21.07.2008

Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze, unter welchen Voraussetzungen die Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit gemäß § 5 Abs. 2 WaffG widerlegt werden kann (Urteil vom 13. Dezember 1994 BVerwG 1 C 31.92 BVerwGE 97, 245 <249>), sind nach der Neufassung der Vorschrift durch das Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts vom 11. Oktober 2002 (BGBl I S. 3970) weiterhin anwendbar.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 11 LB 178/05 vom 26.01.2006

Die Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung zu beurteilen. Das gilt auch für den Fall, dass die die Annahme der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit rechtfertigende Tatsache (hier: Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr) bereits vor dem Inkrafttreten der Neuregelung des Waffengesetzes (1. April 2003) eingetreten ist.

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