( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterNNeuregelung 

Neuregelung

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 8/9b AY 1/07 R vom 17.06.2008

Rechtsgebiete:AsylbLG, AufenthG, BeschV, SGG, SGB X, BGB, GG, MRK
Schlagworte:Asylbewerberleistung - Analogleistung - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer - generell-abstrakte Betrachtungsweise - Anforderung an Vorbezugszeit - Neuregelung - Verfassungsmäßigkeit - Zurechnung des Fehlverhaltens der Eltern - sozialgerichtliches Verfahren - mündliche Verhandlung - Anwendung des Art 6 Abs 1 MRK - Beteiligter - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Dauerverwaltungsakt - wesentliche Änderung
Stichwort:Neuregelung
Leitsatz:1. Eine rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer, die höhere Leistungen in entsprechender Anwendung des SGB XII (AnalogLeistungen) für Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG nach einem 36-bzw 48-monatigen Vorbezug von Leistungen nach § 3 AsylbLG (Grundleistungen) ausschließt, setzt ein auf die Aufenthaltsverlängerung zielendes vorsätzliches, sozialwidriges Verhalten unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls voraus; hierfür genügt nicht schon die Inanspruchnahme einer ausländerrechtlichen Duldung, wenn es dem Ausländer möglich und zumutbar wäre, freiwillig auszureisen (Aufgabe von BSG vom 8.2.2007 - B 9b AY 1/06 R = SozR 4-3520 § 2 Nr 1).

2. Die Vorbezugszeit kann ausschließlich mit Grundleistungen nach § 3 AsylbLG erfüllt werden; die mit Wirkung vom 28.8.2008 erfolgte Ausdehnung der Vorbezugszeit auf 48 Monate erfasst auch Leistungsberechtigte, die wegen der zuvor geltenden kürzeren Vorbezugszeit von 36 Monaten bereits Analog-Leistungen bezogen haben.

3. Eine Beeinflussung der Aufenthaltsdauer liegt schon dann vor, wenn bei generell-abstrakter Betrachtungsweise das rechtsmissbräuchliche Verhalten typischerweise die Aufenthaltsdauer verlängern kann.
Volltext: BSG - Urteil, B 8/9b AY 1/07 R



BAG – Urteil, 3 AZR 42/06 vom 29.01.2008

Rechtsgebiete:BetrVG, BGB
Schlagworte:Überbrückungsversorgung - Neuregelung - Betriebsratsbeteiligung -Geschäftsgrundlage
Stichwort:Neuregelung
Volltext: BAG - Urteil, 3 AZR 42/06

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 1 S 716/05 vom 16.11.2006

Rechtsgebiete:WaffG
Schlagworte:Schusswaffe, Sportschütze, gelbe Waffenbesitzkarte, Beschränkung, Bedürfnisprüfung, Schießsportverein, Waffenansammlung, Neuregelung, Auslegung, Gesetzgebungsverfahren
Stichwort:Neuregelung
Leitsatz:Das sogenannte Erwerbsstreckungsgebot nach § 14 Abs. 2 Satz 3 WaffG (innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden) gilt auch für Waffen im Sinne des § 14 Abs. 4 Satz 1 WaffG.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 1 S 716/05

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 1 S 976/04 vom 19.08.2004

Rechtsgebiete:WaffG 2002, WaffG 1976
Schlagworte:Waffenbesitzkarte, Widerruf, Nachträglich eingetretene Tatsachen, Unzuverlässigkeit, Straftat, Verurteilung, Rechtsänderung, Waffengesetz, Neuregelung, Übergangsregelung, Rückwirkung, Rechtsstaatsprinzip, Vertrauensschutz, Rechtssicherheit
Stichwort:Neuregelung
Leitsatz:Ob nachträglich eingetretene Tatsachen i.S. des § 45 Abs. 2 Satz 1 WaffG 2002 zur Versagung einer waffenrechtlichen Erlaubnis "hätten führen müssen", ist nicht nach der Rechtslage zum Zeitpunkt des Eintritts der Tatsachen, sondern nach der Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung über den Widerruf zu beurteilen. Dies gilt auch in Fällen, in denen die die Annahme der Unzuverlässigkeit rechtfertigenden Tatsachen (hier: strafrechtliche Verurteilung wegen uneidlicher Falschaussage) bereits vor dem Inkrafttreten der Neuregelung des Waffengesetzes (1.4.2003) eingetreten sind (a.A. Bayerischer VGH, Beschl. v. 14.11.2003 - 21 CS 03.2056 -).
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 1 S 976/04


Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/neuregelung

"Neuregelung - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN