Ein auf Zuordnung eines Art. 26 Abs. 1 Satz 2 EV unterfallenden Vermögensgegenstandes gerichteter Antrag darf nicht mit der Begründung zurückgewiesen werden, hierfür stehe das einfachere und speziellere Übergabebescheidsverfahren gemäß §§ 21 ff. des Bundeseisenbahnenneugliederungsgesetzes zur Verfügung.
Urteil des 3. Senats vom 26. Mai 1999 - BVerwG 3 C 27.98 -
I. VG Berlin vom 12.06.1998 - Az.: VG 3 A 604.96 -