Wird nach einer negativen Bewilligungsentscheidung die Auslieferung des Verfolgten vom ersuchenden Staat weiter betrieben, ist ein erneutes förmliches, den Anforderungen des IRG entsprechendes Ersuchen des ersuchenden Staates erforderlich ist, das auf neuen Tatsachen beruht.
Wird nach einer negativen Bewilligungsentscheidung die Auslieferung des Verfolgten vom ersuchenden Staat weiter betrieben, ist ein erneutes förmliches, den Anforderungen des IRG entsprechendes Ersuchen des ersuchenden Staates erforderlich ist, das auf neuen Tatsachen beruht.