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Neuerteilung

Entscheidungen der Gerichte

OVG-SAARLAND – Beschluss, 1 W 33/06 vom 27.07.2006

Für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis begründet allein ihre Entziehung wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort bei der gebotenen Gesamtschau keine Eignungszweifel, die die Durchführung einer medizinisch-psychologischen Begutachtung rechtfertigen.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 1 M 64/06 vom 18.07.2006

1. Eine "gelegentliche" Cannabiseinnahme i. S. der Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV setzt einen mehrmaligen Cannabiskonsum voraus.

2. Ein in der Vergangenheit liegender Drogenkonsum ist nach einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis, der eine mehrjährige Drogenabstinenz vorausging, nicht mehr zur Beurteilung der Frage heranzuziehen, ob eine "gelegentliche" Einnahme von Cannabis vorliegt.

3. Wird die Fahrerlaubnis neu erteilt, nachdem ein medizinisch-psychologisches Gutachten zu dem Ergebnis gekommen ist, dass eine längere Drogenabstinenz vorliegt, so stellt der frühere Drogenkonsum ein abgeschlossenes Ereignis dar, das keinen für die Erfüllung des Tatbestandsmerkmals "gelegentlich" relevanten Zusammenhang mit einem späteren - einmaligen - Cannabiskonsum nach der Neuerteilung aufweist.

HESSISCHER-VGH – Urteil, 11 UE 3367/04 vom 13.06.2006

Gegen die Rechtsgültigkeit von § 2 Abs. 1 Nr. 2 HundeVO, wonach bei Hunden der Rasse American Staffordshire Terrier und Kreuzungen dieser Rasse eine Gefährlichkeit vermutet wird, bestehen nach wie vor keine Bedenken (im Nachgang zu Hess. VGH, Urteil vom 27. Januar 2004 - 11 N 520/03 -).

Nach Ablauf der Geltungsdauer einer Erlaubnis zum Halten gefährlicher Hunde - bei gefährlichen Hunden nach § 2 Abs. 1 Satz 2 HundeVO gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2, 1. Halbsatz HundeVO nach Ablauf von zwei Jahren - ist die Halteerlaubnis auf Antrag neu zu erteilen, wenn die in § 3 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 8 HundeVO bezeichneten Voraussetzungen vorliegen.

Der Nachweis einer positiven Wesensprüfung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HundeVO ist im Falle der Neuerteilung der Halteerlaubnis nur dann erbracht, wenn die erfolgreiche Absolvierung einer erneuten Wesensprüfung des Hundes im engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Antrag auf Neuerteilung der Erlaubnis nachgewiesen wird.

OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN – Beschluss, 1 M 2/04 vom 19.03.2004

Zur Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Einnahme von Betäubungsmitteln (Amphetamin).

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