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JuraForum.deUrteileSchlagwörterNNeuer Antrag auf PKH-Bewilligung nach Aufhebung der bewilligten Prozesskostenhilfe gemäß § 124 Nr. 4 ZPO 

Neuer Antrag auf PKH-Bewilligung nach Aufhebung der bewilligten Prozesskostenhilfe gemäß § 124 Nr. 4 ZPO

Entscheidungen der Gerichte

LAG-HAMM – Beschluss, 18 Ta 240/03 vom 12.05.2003

Grundsätzlich darf nach der Aufhebung der PKH-Bewilligung nach § 124 Nr. 4 ZPO die hiervon betroffene Partei für dieselbe Instanz nicht erneut Prozesskostenhilfe beantragen. Nur ausnahmsweise, wenn sich die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Partei wesentlich verschlechtern, kann sie erneut Prozesskostenhilfe beantragen. Allerdings können die Wirkungen der Neubewilligung frühestens zum Zeitpunkt des Eingangs des vollständigen Neuantrags eintreten.

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