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Neueinstellung

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Beschluss, 13 TaBV 10/07 vom 17.08.2007

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Eingruppierung, Absenkung, Entgelt, Neueinstellung, Zustimmung, Verweigerung, Betriebsrat, beachtlich, Arbeiterwohlfahrt, Tarifvertrag
Stichwort:Neueinstellung
Leitsatz:Die gleichmäßige Absenkung der Eingangsvergütung für neu eingestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unterliegt nicht dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates und kann deshalb nicht die Verweigerung der Zustimmung zur geplanten Eingruppierung rechtfertigen.
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 13 TaBV 10/07



LAG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, 23 Sa 450/07 vom 11.07.2007

Rechtsgebiete:InsO, BGB
Schlagworte:ordentliche Kündigung d. Insolvenzverwalters, Neueinstellung
Stichwort:Neueinstellung
Volltext: LAG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, 23 Sa 450/07

LAG-HAMM – Beschluss, 13 TaBV 117/06 vom 08.06.2007

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Eingruppierung, Absenkung, Entgelt, Neueinstellung, Zustimmung, Verweigerung, Betriebsrat, beachtlich, Arbeiterwohlfahrt, Tarifvertrag
Stichwort:Neueinstellung
Leitsatz:Die gleichmäßige Absenkung der Eingangsvergütung für neu eingestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unterliegt nicht dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates und kann deshalb nicht die Verweigerung der Zustimmung zur geplanten Eingruppierung rechtfertigen.
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 13 TaBV 117/06

LAG-HAMM – Urteil, 7 Sa 959/05 vom 09.09.2005

Rechtsgebiete:KSchG, BGB
Schlagworte:Kleinbetriebsklausel, "Altbeschäftigte", Neueinstellung, verbleibender Arbeitsplatz
Stichwort:Neueinstellung
Leitsatz:Der am 31.12.2003 erworbene Kündigungsschutz bleibt nur dann erhalten wenn

a) entweder im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung mehr als fünf sog. Altbeschäftigte im Betrieb verblieben sind oder

b) unter Hinzuziehung der Neueinstellungen der Schwellenwert von 10 Arbeitnehmern überschritten wird (herrschende Meinung in der Literatur; andere Ansicht Däubler AIB 2004, S. 7 und 8).

Von einer Neueinstellung i. S. des § 23 Abs. 1 S. 3 Halbsatz 2 KSchG ist auch dann auszugehen, wenn ein durch Kündigung freigewordener Arbeitsplatz wieder besetzt wird.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 7 Sa 959/05


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