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Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 254/07 vom 12.09.2007

Rechtsgebiete:StGB
Schlagworte:Bewährungswiderruf, neue Straftat, Strafaussetzung zur Bewährung, Anschluss Tatgericht
Stichwort:neue Straftat
Leitsatz:In der Regel ist geboten, sich, wenn ein Bewährungswiderruf auf eine neue, zur Bewährung ausgesetzte Tat gestützt werden soll, hinsichtlich der Sozialprognose wegen der besseren Erkenntnismöglichkeiten der Beurteilung des die neue Straftat aburteilenden Gerichts anzuschließen. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn die Entscheidung des neuen Urteils nicht nachvollziehbar, nicht überzeugend oder nur formelhaft bzw. schematisch begründet ist.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ws 254/07



OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 253/07 vom 12.09.2007

Rechtsgebiete:StGB
Schlagworte:Bewährungswiderruf, neue Straftat, Strafaussetzung zur Bewährung, Anschluss Tatgericht
Stichwort:neue Straftat
Leitsatz:In der Regel ist geboten, sich, wenn ein Bewährungswiderruf auf eine neue, zur Bewährung ausgesetzte Tat gestützt werden soll, hinsichtlich der Sozialprognose wegen der besseren Erkenntnismöglichkeiten der Beurteilung des die neue Straftat aburteilenden Gerichts anzuschließen. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn die Entscheidung des neuen Urteils nicht nachvollziehbar, nicht überzeugend oder nur formelhaft bzw. schematisch begründet ist.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ws 253/07

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ws 2/07 vom 10.01.2007

Rechtsgebiete:StGB, MRK
Schlagworte:Bedingte Entlassung, Prognoseentscheidung, Strafaussetzung, neue Straftat, Verwertbarkeit, Unschuldsvermutung
Stichwort:neue Straftat
Leitsatz:Die Berücksichtigung einer neuerlichen Taten des Verurteilten zu seinem Nachteil ist im Rahmen der Prognoseentscheidung des § 57 StGB möglich und zulässig; ihr steht insbesondere auch nicht die Unschuldsvermutung des Art. 6 Abs. 2 MRK entgegen.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ws 2/07

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 314/04 vom 13.12.2004

Rechtsgebiete:StGB
Schlagworte:bedingte Entlassung, Strafhaft, Unschuldsvermutung, neue Straftat, Feststellung, Sozialprognose
Stichwort:neue Straftat
Leitsatz:Die Nachtragsentscheidung nach § 56 f StGB ist nämlich an andere Voraussetzungen geknüpft als die Entscheidung über eine bedingte Reststrafenaussetzung im Rahmen des § 57 Abs. 1 StGB. Deshalb ist es ohne Belang, der Beschwerdeführer wegen neuer Straftaten, die ihm vorgehaten werden, bereits rechtskräftig abgeurteilt sind.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ws 314/04


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