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neue Nachtflugregelung für den Flughafen München

Entscheidungen der Gerichte




BAYERISCHER-VGH – Urteil, 20 AS 01.40067 vom 03.12.2002

Rechtsgebiete:LuftVG
Schlagworte:Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München, Zumutbarkeitsschwelle, Abwägung, Raumordnung und Landesplanung
Stichwort:neue Nachtflugregelung für den Flughafen München
Leitsatz:1. Die Festlegung einer Grenze von 6 Lärmereignissen mit einem Außenpegel von 70 dB(A) in Verbindung mit einem Dauerschallpegel von höchsten 50 dB(A) als Zumutbarkeitsschwelle für nächtlichen Fluglärm ist nicht zu beanstanden.

2. Grundsätze der Raumordnung in Regionalplänen jedenfalls aus der Zeit vor Inkrafttreten des neuen Raumordnungsgesetzes von 1997 entfalten keine Schutzwirkung zu Gunsten Dritter.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 20 AS 01.40067



BAYERISCHER-VGH – Urteil, 20 A 01.40019 vom 03.12.2002

Rechtsgebiete:LuftVG
Schlagworte:Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München, Zumutbarkeitsschwelle, Abwägung, Raumordnung und Landesplanung
Stichwort:neue Nachtflugregelung für den Flughafen München
Leitsatz:1. Die Festlegung einer Grenze von 6 Lärmereignissen mit einem Außenpegel von 70 dB(A) in Verbindung mit einem Dauerschallpegel von höchsten 50 dB(A) als Zumutbarkeitsschwelle für nächtlichen Fluglärm ist nicht zu beanstanden.

2. Grundsätze der Raumordnung in Regionalplänen jedenfalls aus der Zeit vor Inkrafttreten des neuen Raumordnungsgesetzes von 1997 entfalten keine Schutzwirkung zu Gunsten Dritter.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 20 A 01.40019

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 20 A 01.40020 vom 03.12.2002

Rechtsgebiete:LuftVG
Schlagworte:Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München, Zumutbarkeitsschwelle, Abwägung, Raumordnung und Landesplanung
Stichwort:neue Nachtflugregelung für den Flughafen München
Leitsatz:1. Die Festlegung einer Grenze von 6 Lärmereignissen mit einem Außenpegel von 70 dB(A) in Verbindung mit einem Dauerschallpegel von höchsten 50 dB(A) als Zumutbarkeitsschwelle für nächtlichen Fluglärm ist nicht zu beanstanden.

2. Grundsätze der Raumordnung in Regionalplänen jedenfalls aus der Zeit vor Inkrafttreten des neuen Raumordnungsgesetzes von 1997 entfalten keine Schutzwirkung zu Gunsten Dritter.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 20 A 01.40020

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 20 A 01.40021 vom 03.12.2002

Rechtsgebiete:LuftVG
Schlagworte:Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München, Zumutbarkeitsschwelle, Abwägung, Raumordnung und Landesplanung
Stichwort:neue Nachtflugregelung für den Flughafen München
Leitsatz:1. Die Festlegung einer Grenze von 6 Lärmereignissen mit einem Außenpegel von 70 dB(A) in Verbindung mit einem Dauerschallpegel von höchsten 50 dB(A) als Zumutbarkeitsschwelle für nächtlichen Fluglärm ist nicht zu beanstanden.

2. Grundsätze der Raumordnung in Regionalplänen jedenfalls aus der Zeit vor Inkrafttreten des neuen Raumordnungsgesetzes von 1997 entfalten keine Schutzwirkung zu Gunsten Dritter.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 20 A 01.40021


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