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HESSISCHER-VGH – Beschluss, 8 TG 2959/04 vom 04.10.2004

Rechtsgebiete:HGO
Schlagworte:Ausschlussfrist, Bürgerbegehren, neue Hauptsatzung
Stichwort:neue Hauptsatzung
Leitsatz:Die Stadtverordnetenversammlung trifft eine die Möglichkeit eines Bürgerbegehrens innerhalb der Ausschlussfrist des § 8 b Abs. 3 Satz 1, 2. Halbsatz HGO (erneut) eröffnende Sachentscheidung über die Anzahl der hauptamtlichen Magistratsmitglieder, wenn sie eine neue, die bisherige insgesamt ersetzende Hauptsatzung beschließt; das gilt erst Recht, wenn die Gesamtzahl der (ehrenamtlichen) Stadträte/innen erhöht wird.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 8 TG 2959/04




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