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Entscheidungen der Gerichte




OLG-OLDENBURG – Urteil, 8 U 25/08 vom 19.06.2008

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:einstweilige Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung einer Bauhandwerkersicherungshypothek, Vollziehungfrist, neue, Sicherheitsleistung
Stichwort:neue
Leitsatz:1) Wird eine einstweilige Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung einer Bauhandwerkersicherungshypothek auf Widerspruch hin durch Urteil bestätigt, so beginn ein neue Vollziehungsfirst, wenn in der Widerspruchsentscheidung erstmals eine Sicherheitsleistung angeordnet wird.

2) Innerhalb der neuen Vollziehungsfrist ist sowohl ein Eintragungsantrag an das Grundbuchamt zu stellen als auch die Sicherheit zu leisten.

3) Die Versäumung der erneuten Vollziehung der einstweiligen Verfügung hat zur Folg, dass die einstweilige Verfügung gegenstandslos ist und gemäß §§ 936, 927 Abs. 1 ZPO der Aufhebung unterliegt. Der Gläubiger kann in diesem Fall im Berufungsverfahren keinen Antrag auf Erlass einer neuen einstweiligen Verfügung stellen.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, 8 U 25/08



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 LA 326/04 vom 12.02.2008

Rechtsgebiete:BeamtVG, VwGO
Schlagworte:Aufklärungsrüge, Tatsachen, neue, Unterhaltsbeitrag, Zweifel, ernstliche
Stichwort:neue
Leitsatz:Darlegung einer Aufklärungsrüge und des Zulassungsgrundes ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils bei neuem Tatsachenvortrag.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 LA 326/04

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 2 LA 2953/01 vom 10.02.2003

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Amtsermittlungsgrundsatz, Berufungszulassung, Beurteilung, dienstliche, Einzelrichterübertragung, Gesamtwerturteil, Mitwirkungspflicht, prozessuale, Präklusion, Rechtsschutzbedürfnis, Schwierigkeiten, besondere, Tatsachen, neue, Teilwerturteil, Zweifel, ernstliche
Stichwort:neue
Leitsatz:Beruft sich ein Beteiligter im Zulassungsverfahren wegen des Bestehens ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils auf neue Tatsachen, die er ohne weiteres in das erstinstanzliche Verfahren hätte einführen können, so fehlt es an einer hinreichenden Darlegung eines Zulassungsgrundes i.S. des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 LA 2953/01


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