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Neubildung des Hauptausschusses wegen einer Änderung der Satzungsbestimmung über die Anzahl der Ausschussmitglieder während der laufenden Wahlperiode (verneint)

Entscheidungen der Gerichte




OVG-BRANDENBURG – Beschluss, 1 A 189/00.Z vom 08.05.2003

Rechtsgebiete:GO, VwGO
Schlagworte:Kommunalrecht, Neubildung des Hauptausschusses wegen einer Änderung der Satzungsbestimmung über die Anzahl der Ausschussmitglieder während der laufenden Wahlperiode (verneint), Zulassungsgründe, Verfahrensmängel, Besetzungsrüge (Erkundigungs- und Ermittlungsobliegenheiten des Rechtsmittelführers), Gehörsrüge (in Bezug allein auf eine von zwei selbständig tragenden Begründungen des erstinstanzlichen Urteils), ernstliche Zweifel, grundsätzliche Bedeutung, besondere rechtliche Schwierigkeiten
Stichwort:Neubildung des Hauptausschusses wegen einer Änderung der Satzungsbestimmung über die Anzahl der Ausschussmitglieder während der laufenden Wahlperiode (verneint)
Volltext: OVG-BRANDENBURG - Beschluss, 1 A 189/00.Z




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