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Neubescheidung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-FRANKFURT – Beschluss, 5 WF 68/07 vom 27.04.2007

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:PKH, Rechtskraft, Prozesskostenhilfe, Neubescheidung, Bescheidung
Stichwort:Neubescheidung
Leitsatz:Zwar erwachsen Entscheidungen über PKH nicht in materielle Rechtskraft, doch darf eine Partei keine neue Bescheidung verlangen, wenn sie nur denselben Sachverhalt vorträgt.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 5 WF 68/07



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 11 ME 386/06 vom 20.02.2007

Rechtsgebiete:AufenthG, AuslG, GG, VwGO
Schlagworte:Befristung, Betretenserlaubnis, deutsches Kind, Ehe mit deutscher Staatsangehöriger, Ermessen, Familie, Nebenbestimmungen, Neubescheidung, Regelausweisung, Sperrwirkung, unbillige Härte, Verhältnismäßigkeit, Betretenserlaubnis
Stichwort:Neubescheidung
Leitsatz:Im Rahmen der Ermessensentscheidung der Ausländerbehörde nach § 11 Abs. 2 Satz 1 AufenthG ist auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Kommen geeignete Nebenbestimmungen zur Verringerung des Risikos einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch eine Wiedereinreise des ausgewiesenen Ausländers in Betracht, kann eine Versagung der Betretenserlaubnis ermessensfehlerhaft sein.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 11 ME 386/06

HESSISCHER-VGH – Urteil, 11 UE 3202/98 vom 10.09.2002

Rechtsgebiete:EGV, VwGO, KHG, SGB V, HKHG
Schlagworte:Absatz, Anschlussberufung, Aufteilung, Bedarfsanalyse, Bedarfsgerechtigkeit, Beihilfe, Einschränkung, Einzugsbereich, erreichbar, Feststellungsbescheid, Herzchirurgie, Krankenhausplan, Krankenhausträger, Markt, marktbeherrschende Stellung, Missbrauch, Neubescheidung, Niederlassungsfreiheit, Planbett, Plankrankenhaus, Sachleistung, sicherstellen, Standort, Unternehmen, Verpflichtungsklage, Versorgungsgebiet, Versorgungsstufe, vorhalten.
Stichwort:Neubescheidung
Leitsatz:1. Die Anschlussberufung bedurfte schon vor Inkrafttreten des § 127 Abs. 4 VwGO keiner Zulassung. Mit diesem Rechtsmittel kann der Berufungsbeklagte seine Verpflichtungsklage in vollem Umfang weiterverfolgen, wenn der Berufungskläger mit seiner zugelassenen Berufung die in erster Instanz unter teilweiser Klageabweisung ausgesprochene Verpflichtung zur Neubescheidung des Berufungsbeklagten angreift.

2. Ein bedarfsgerecht gegliedertes leistungsfähiges Krankenhausangebot i.S.d. § 17 Abs. 4 HKHG in einem Versorgungsgebiet kann auch durch verfügbare Bettenkapazitäten außerhalb dieses Gebiets gelegener Krankenhäuser sichergestellt werden, soweit diese leicht erreichbar und nicht der Grundversorgung zugeordnet sind.

3. Die derzeitige hessische Krankenhausplanung auf dem Gebiet der Herzchirurgie ist mit europäischem Gemeinschaftsrecht vereinbar.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 11 UE 3202/98


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