JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > N > Neuausrichtung der Bundeswehr
| Rechtsgebiete: | TV |
| Schlagworte: | Neuausrichtung der Bundeswehr, Wegfall des Arbeitsplatzes, Darlegungs- und Beweislast |
| Stichwort: | Neuausrichtung der Bundeswehr |
| Leitsatz: | Dem Geltungsbereich des TV Begleitmaßnahmen Umgestaltung Bundeswehr unterliegen nur die in Folge des Kabinettsbeschlusses vom 14.06.2000 beschlossenen Maßnahmen, die zur Auflösung oder Verkleinerung einer Dienststelle führen. Die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Ursächlichkeit der Umgestaltung der Bundeswehr für die Organisationsentscheidung, die zum Wegfall des Arbeitsplatzes geführt hat, ist abgestuft. |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 6 Sa 264/05 | |
| Rechtsgebiete: | BBG, BBesG, ATZV |
| Schlagworte: | Altersteilzeit, Altersteilzeitbezüge, Altersteilzeitzuschlag, erhöhter Altersteilzeitzuschlag, Bemessungssatz 88 vom Hundert, Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung, Neuausrichtung der Bundeswehr, Dienstpostenwegfall, mittelbare Betroffenheit, Kettenbildung, Organisationsentscheidung, Umplanung, dringende dienstliche Belange, fiskalische Interessen, maßgeblicher Zeitpunkt |
| Stichwort: | Neuausrichtung der Bundeswehr |
| Leitsatz: | Zur Gewährung erhöhter Altersteilzeitbezüge wegen Wegfalls des Dienstpostens aufgrund der Neuausrichtung der Bundeswehr (hier für den Fall einer ursprünglich geplanten "Kettenbildung"). |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 10 A 10817/06.OVG | |
| Rechtsgebiete: | BBG, ATZV |
| Schlagworte: | Altersteilzeit, Altersteilzeitzuschlag, erhöhter Bemessungssatz, Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung, Neuausrichtung der Bundeswehr, Prognoseentscheidung, Dienstpostenwegfall, anderweitige Verwendung, Freistellungsphase, Nachbesetzung |
| Stichwort: | Neuausrichtung der Bundeswehr |
| Leitsatz: | Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen gemäß § 2 Abs. 4 ATZV erhöhte Altersteilzeitbezüge zu zahlen sind, weil der Dienstposten aufgrund der Neuausrichtung der Bundeswehr wegfällt. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 10 A 11479/04.OVG | |
| Rechtsgebiete: | TV |
| Schlagworte: | Neuausrichtung der Bundeswehr, Vorhandwerkerzulage, Einkommenssicherung |
| Stichwort: | Neuausrichtung der Bundeswehr |
| Leitsatz: | Die Anwendung des am 01.06.2001 in Kraft getretenen Tarifvertrages über sozialverträgliche Begleitmaßnahmen bei der Umgestaltung der Bundeswehr setzt nach § 1 Abs. 1 voraus, dass der Arbeitsplatz "auf Grund der Neuausrichtung der Bundeswehr" weggefallen ist. Darunter fallen auch Organisationsentscheidungen, die vor dem 01.06.2001 getroffen wurden, und die auf dem Kabinettsbeschluss vom 14.06.2000 beruhen (Auslegung der Protokollnotiz Nr. 1 Für zuvor beschlossene Rationalisierungsmaßnahmen erfolgt eine Lohnsicherung nach Maßgabe des Tarifvertrages Rationalisierungsschutz, wenn im Zuge der Neuausrichtung der Bundeswehr langfristig eine Standortschließung erfolgen soll, sofern die Rationalisierungsmaßnahme davon unabhängig realisiert wird. Entfällt der Arbeitsplatz eines Vorhandwerkers infolge der am 09.10.1999 dem Grunde nach beschlossenen Optimierung der technischen Betriebsdienste erst im Oktober 2000, findet eine Sicherung der Vorhandwerkerzulage nach Maßgabe des Tarifvertrages Rationalisierungsschutz statt. |
| Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 5 Sa 1626/02 | |
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