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Neuabschluss Arbeitsvertrag mit ehemaligem GmbH-Geschäftsführer

Entscheidungen der Gerichte




LAG-MUENCHEN – Urteil, 3 Sa 97/08 vom 02.05.2008

Rechtsgebiete:BGB, TzBfG, KSchG
Schlagworte:Neuabschluss Arbeitsvertrag mit ehemaligem GmbH-Geschäftsführer
Stichwort:Neuabschluss Arbeitsvertrag mit ehemaligem GmbH-Geschäftsführer
Leitsatz:Haben eine GmbH und eine auf fünf Jahre ohne Kündigungsmöglichkeit befristet angestellte Geschäftsführerin für die Zeit nach Abberufung als Geschäftsführerin die Fortsetzung der Beschäftigung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses vereinbart, wobei sie nur verhältnismäßig geringfügige Änderungen des Aufgabenbereichs (Wegfall der Leitungsverantwortung) und der Vergütung (Wegfall der Tantieme) vorgenommen haben, bleibt die Befristung - ungeachtet einer möglichen Unwirksamkeit nach § 14 TzBfG - jedenfalls als Vereinbarung einer Mindestlaufzeit des neubegründeten Arbeitsverhältnisses aufrechterhalten (im Anschluss an BAG 26.04.1979 - 2 AZR 431/77 = AP Nr.47 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 3 Sa 97/08




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