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Nettolohnklage

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BAG – Urteil, 5 AZR 223/02 vom 26.02.2003

Rechtsgebiete:BGB, EStG, MTV
Schlagworte:Nettolohnklage, Ausschlußfrist
Stichwort:Nettolohnklage
Leitsatz:1. Zur schlüssigen Begründung einer Nettolohnklage hat der Kläger die für den Tag des Zuflusses des Arbeitsentgelts geltenden Besteuerungsmerkmale im einzelnen darzulegen.

2. Eine Entgeltnachzahlung, die nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in einem späteren Kalenderjahr erfolgt, ist lohnsteuerrechtlich nicht laufender Arbeitslohn, sondern ein "sonstiger Bezug" iSv. § 38 a Abs. 1 Satz 3 EStG. Für die einzubehaltende Lohnsteuer sind die für den Tag des Zuflusses auf der Lohnsteuerkarte vermerkten Besteuerungsmerkmale zugrunde zu legen.
Volltext: BAG - Urteil, 5 AZR 223/02




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