1. Nerze sind keine "landwirtschaftlichen Nutztiere" i.S. von § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a TierSchG.
2. Die Erlaubnispflicht für das gewerbsmäßige Züchten oder Halten von Wirbeltieren gilt auch für bei In-Kraft-Treten der Vorschrift bereits bestehende Betriebe.