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Neigungswechsel

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHER-VGH – Beschluss, 5 TG 2303/02 vom 26.11.2002

Rechtsgebiete:BAföG
Schlagworte:Fachrichtungswechsel nach dem vierten Fachsemester, wichtiger Grund, Neigungswechsel, ohne schuldhaftes Zögern, verfassungskonforme Auslegung
Stichwort:Neigungswechsel
Leitsatz:1. Auszubildende an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen haben gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbsatz BAföG keinen Anspruch auf weitere Ausbildungsförderung, wenn der Fachrichtungswechsel nach dem Beginn des vierten Fachsemesters erfolgt.

2. Es besteht keine Möglichkeit, durch Semesteranrechnungen aus dem Vorstudium die Semesterzahl zu reduzieren.

3. Für eine verfassungskonforme Auslegung des § 7 Abs. 3 Satz 1 2. Halbsatz BAföG besteht kein Raum.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 5 TG 2303/02



HESSISCHER-VGH – Beschluss, 5 TG 2552/02 vom 07.11.2002

Rechtsgebiete:BAföG, GG
Schlagworte:Fachrichtungswechsel, wichtiger Grund, unverzüglich, Eignungsmangel, Neigungswechsel, ohne schuldhaftes Zögern, Verhältnismäßigkeit, Gleichheitssatz
Stichwort:Neigungswechsel
Leitsatz:Bei der Beurteilung, ob ein Fachrichtungswechsel aufgrund eines Eignungsmangels von einem Studierenden unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, vorgenommen worden ist, ist im Rahmen des unbestimmten Rechtsbegriffs "aus wichtigem Grund" im Sinne von § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BAföG im Lichte des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprinzip sowie des Gleichheitssatzes zu berücksichtigen, ob sich der Studierende noch in der Orientierungsphase des Studiums befunden hat.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 5 TG 2552/02


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