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Neigung

Entscheidungen der Gerichte

BAG – Urteil, 10 AZR 707/05 vom 28.03.2007

Die Pflegezulagen gemäß der Protokollerklärung Nr. 1 Abs. 1 zu AWKrT setzen voraus, dass entweder Grund- oder Behandlungspflege an den näher beschriebenen Patientengruppen ausgeübt wird. Sie sollen Erschwernisse ausgleichen, die sowohl bei der Grund- als auch bei der Behandlungspflege dieser Patienten auftreten. Die Erschwernisse bestehen nicht darin, dass beide Pflegearten ausgeführt werden.

BSG – Urteil, B 2 U 18/05 R vom 20.03.2007

Es ist ermessensfehlerhaft, bei der Festsetzung der Höhe einer Teilförderungsleistung die Aufwendungen für eine zuvor abgebrochene Maßnahme der Teilhabe am Arbeitsleben auf den Förderungshöchstbetrag anzurechnen.

BFH – Urteil, I R 27/05 vom 07.02.2007

Die Abzugsverbote für die in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG genannten Aufwendungen (hier: für Segeljacht und Oldtimer-Flugzeuge) greifen auch dann, wenn die dort genannten Wirtschaftsgüter nicht der Unterhaltung von Geschäftsfreunden dienen.

BFH – Urteil, I R 28/05 vom 07.02.2007

Die Abzugsverbote für die in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG genannten Aufwendungen (hier: für Segeljacht und Oldtimer-Flugzeuge) greifen auch dann, wenn die dort genannten Wirtschaftsgüter nicht der Unterhaltung von Geschäftsfreunden dienen.

BFH – Urteil, I R 29/05 vom 07.02.2007

Die Abzugsverbote für die in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG genannten Aufwendungen (hier: für Segeljacht und Oldtimer-Flugzeuge) greifen auch dann, wenn die dort genannten Wirtschaftsgüter nicht der Unterhaltung von Geschäftsfreunden dienen.

BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 25 CS 06.2205 vom 25.10.2006

Wesensmerkmal eines Daches ist, dass es eine bauliche Anlage überdeckt und sie nach oben abschließt. Liegen diese Voraussetzungen vor, kommt abstandsflächenrechtlich für diesen Teil des Gebäudes die Regelung des Art. 6 Abs. 3 Satz 4 BayBO zur Anwendung, wonach die Höhe von Dächern mit einer Neigung von mehr als 45 Grad und maximal 75 Grad nur zu einem Drittel zur Wandhöhe hinzugerechnet wird; offen bleibt, ob bei Sonderbauformen wie etwa dem sog. Nur-Dach-Haus oder bei tonnenförmigen Gebäuden etwas anderes gilt.

BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 1 ZB 04.3506 vom 10.04.2006

Zur Berechnung der Höhe eines segmentbogenförmigen Giebels in Anlehnung an Art. 6 Abs. 3 Satz 5 BayBO.

BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 25 CS 05.2994 vom 30.01.2006

Vortretende Bauteile einer Dachfläche (z.B. Dachgauben) können bei Ermittlung der Abstandsfläche tendenziell umso weniger als untergeordnet außer Betracht bleiben, je mehr sich die übrige Dachfläche der 75-Grad-Grenze nähert.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 20 N 05.1564 vom 22.09.2005

Ein Anbieter von Müllschleusensystemen ist nicht befugt, das Verbot von Müllschleusen in einer örtlichen Satzung mit einem Normenkontrollantrag anzugreifen.

BAYOBLG – Beschluss, 3Z BR 149/04 vom 08.09.2004

Begeht ein Patient, der sich zunächst freiwillig in die geschlossene Abteilung eines Nervenkrankenhauses begeben hatte, in krankheitsbedingter Verkennung der Situation einen tätlichen Angriff auf das Pflegepersonal, und wird er anschließend überwältigt und fixiert, so kann das Vormundschaftsgericht im Rahmen der vorläufigen Unterbringung davon ausgehen, dass der Betroffene entsprechend den Angaben im Antrag der Nervenklinik nicht mehr freiwillig in der geschlossenen Abteilung verbleibt.

BAYOBLG – Beschluss, 4 St RR 22/04 vom 05.03.2004

Der Tatrichter kann nur in ganz extremen Ausnahmefällen als letztes Mittel zur Verhinderung eines Rechtsmissbrauchs dem Angeklagten auferlegen, Beweisanträge künftig nur noch durch seinen Verteidiger stellen zu lassen. Aus der Begründung eines solchen Beschlusses muss sich ergeben, warum nach Ansicht des Tatrichters der Angeklagte sein Beweisantragsrecht bis zu diesem Zeitpunkt rechtsmissbräuchlich eingesetzt hat.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 239/03 vom 23.12.2003

1. Zur Beurteilung einer baulichen Veränderung als optisch nachteilig können Lichtbildkopien nur dann herangezogen werden, wenn sie einen ausreichenden Gesamteindruck von den tatsächlichen Gegebenheiten vermitteln.

2. Die Gefahr einer Beeinträchtigung der Substanz des Gemeinschaftseigentums kann einen nicht nur erheblichen Nachteil im Sinn des § 14 WEG begründen. Die Tatsacheninstanzen müssen jedoch das Bestehen einer solchen Gefahr konkret feststellen.

BAYOBLG – Beschluss, 1Z BR 35/03 vom 12.08.2003

1. Zur Frage, ob sich bei der Anfechtung einer wechselbezüglichen Verfügung eines gemeinschaftlichen Testaments durch Dritte nach der Regelung des § 2271 Abs. 1 BGB Einschränkungen ergeben, wenn der Erblasser den Anfechtungsgrund kannte, aber seine Verfügung nicht formgerecht widerrufen hat.

2. Zu den Anforderungen an den Nachweis eines Anfechtungsgrundes bei behauptetem Motivirrtum (künftiger harmonischer Verlauf einer Ehe).

BAG – Urteil, 10 AZR 579/02 vom 04.06.2003

1. Pflegepersonen in Einrichtungen der Arbeiterwohlfahrt, die arbeitszeitlich überwiegend Grund- und Behandlungspflege in einer Station eines Alten- und Pflegeheims leisten, in der überwiegend demente Personen leben, haben Anspruch auf die sog. Geriatriezulage.

2. Es ist nicht erforderlich, daß die Behandlungspflege arbeitszeitlich im Verhältnis zur Grundpflege überwiegt.

BFH – Urteil, IV R 44/01 vom 13.02.2003

Aufwendungen eines Steuerpflichtigen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung für den Erwerb eines neuen Berufs sind vorweggenommene Betriebsausgaben oder Werbungskosten, wenn sie in einem hinreichend konkreten Zusammenhang mit erwarteten späteren Einnahmen aus dem neuen Beruf stehen und die Ausbildung für den neuen Beruf der Überwindung oder Vermeidung von Arbeitslosigkeit dient (Anschluss an BFH-Urteil vom 4. Dezember 2002 VI R 120/01, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt).

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 86/02 vom 26.09.2002

Die Umgestaltung einer Grundstücksoberfläche durch Begradigung eines abschüssigen Hanges kann eine bauliche Veränderung sein.

BFH – Urteil, IV R 60/01 vom 12.09.2002

Auch ein Architekt kann seine Tätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht betreiben, wenn er Verluste aus persönlichen Gründen oder Neigungen hinnimmt (Anschluss an BFH-Urteil vom 31. Mai 2001 IV R 81/99, BFHE 195, 382, BStBl II 2002, 276).

BAYOBLG – Beschluss, 3Z BR 109/02 vom 26.06.2002

Gewährt das Landgericht keine Prozesskostenhilfe im Beschwerdeverfahren, besteht die zulassungsbedürftige sofortige weitere Beschwerde.

BAYOBLG – Beschluss, 2 ObOWi 407/01 vom 26.10.2001

Es können im Rahmen einer einheitlichen Fahrt mehrere Taten im verfahrensrechtlichen Sinn angenommen werden, wenn in unterschiedlichen Verkehrssituationen mehrfach gegen Verkehrsvorschriften verstoßen wurde.

BAYOBLG – Beschluss, 1Z BR 124/00 vom 14.09.2001

Krankhafte Wahnvorstellungen können nur dann zur Testierunfähigkeit führen, wenn sie sich inhaltlich auf Themen beziehen, die für die Willensbildung in bezug auf die Testamentserrichtung relevant sind.

BGH – Beschluss, 1 StR 48/01 vom 21.03.2001

StGB §§ 32, 33

1. Kommt bei objektiv gegebener Notwehrlage der Angreifer durch Fahrlässigkeit des Abwehrenden zu Schaden, so ist in den Grenzen dessen, was als Abwehrhandlung objektiv erforderlich gewesen wäre, die Herbeiführung eines deliktischen Erfolges auch dann gerechtfertigt, wenn er konkret vom Abwehrenden nicht gewollt war und bei Anwendung der ihm möglichen Sorgfalt hätte vermieden werden können.

2. Zu den Grenzen der Notwehr und der strafbefreienden Notwehrüberschreitung bei einem Angriff auf die Person nach gewaltsamem nächtlichem Eindringen in die Wohnung des Verteidigers und beim Einsatz einer lediglich mit einer Patrone geladenen Schußwaffe als Abwehrmittel.

BGH, Beschl. vom 21. März 2001 - 1 StR 48/01 - LG Ellwangen

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 113/00 vom 28.02.2001

Der zivilprozessuale Grundsatz, daß diejenigen Richter entscheiden müssen, die der letzen mündlichen Verhandlung beiwohnten, gilt nicht WE-Verfahren.

BAYOBLG – Beschluss, 5Z RR 570/99 vom 04.12.2000

1) Die in Art. 6 und 7 BayBO geregelten Abstandsflächen sind Schutzgesetze im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB.

2) Ist der quasinegatorische nachbarrechtliche Beseitigungsanspruch als Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB dem öffentlichen Recht entlehnt, bestimmt sich dessen Anwendungsbereich ebenfalls nach öffentlichem Recht.

BAYOBLG – Urteil, LBG-Ä 10/2000 vom 20.11.2000

Durch die strafrechtliche Ahndung werden regelmäßig zugleich die heilbeberufsrechtlichen Belange ausreichend gewahrt. Nur wenn der berufsrechtliche Unrechts- und Schuldgehalt der Tat erheblich über den strafrechtlichen hinausgeht, kann auch eine berufsrechtliche Ahndung geboten sein.

BGH – Urteil, 3 StR 209/99 vom 14.07.1999

StGB § 66 Abs. 3 Satz 2 (F. 26.1.1998)

Die formellen Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung gemäß § 66 Abs. 3 Satz 2 StGB - Begehung von zwei Straftaten der im Katalog des § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB genannten Art und Verwirkung von jeweils mindestens zwei Jahren Freiheitsstrafe für diese Taten - setzen bei tateinheitlichem Zusammentreffen einer Katalogtat mit einer Nichtkatalogtat zwar nicht die Klarstellung in den Urteilsgründen voraus, daß auch ohne die nicht unter den Katalog des § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB fallende Gesetzesverletzung eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren erreicht worden wäre; es ist jedoch näher zu prüfen und im Urteil darzulegen, daß es sich bei der Katalogtat um eine symptomatische Tat handelt, die den Hang des Täters zur Begehung erheblicher Taten, namentlich der in § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB genannten Art, belegt.

BGH, Urt. vom 14. Juli 1999 - 3 StR 209/99 -
LG Wuppertal

BAG – Urteil, 4 AZR 313/98 vom 05.05.1999

Leitsätze:

1. Der Anspruch auf die Vergütungsgruppenzulage nach Fußnote 2 zur VergGr. V c des Teils II Abschn. G (Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst) der Anlage 1 a zum BAT/BL setzt voraus, daß die dort geforderte vierjährige Tätigkeit diejenige der Fallgr. 7 (Normaltätigkeit einer Erzieherin nach dreijähriger Bewährung) der VergGr. V c ist.

2. Die nach der Tarifsystematik höherwertige Tätigkeit der Fallgr. 6 (Erzieherinnen in Schulkindergärten, Vorklassen oder Vermittlungsgruppen für nicht schulpflichtige Kinder) erfüllt nicht diese Tatbestandsvoraussetzung der o.g. Fußnote 2.

3. Eine andere, insbesondere lückenausfüllende Tarifauslegung lassen die vorgenannten Regelungen nicht zu.

Aktenzeichen: 4 AZR 313/98
Bundesarbeitsgericht 4. Senat Urteil vom 05. Mai 1999
- 4 AZR 313/98 -

I. Arbeitsgericht
Berlin
- 86 Ca 1264/97 + WK 86 Ca 1266/97 -
Urteil vom 12. Juni 1997

II. Landesarbeitsgericht
Berlin
- 1 Sa 24/97 -
Urteil vom 18. Dezember 1997

BAG – Urteil, 2 AZR 665/98 vom 21.01.1999

Leitsatz:

Auch schuldlose Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers können ausnahmsweise einen wichtigen Grund zur verhaltensbedingten Arbeitgeberkündigung darstellen (Bestätigung der ständigen Senatsrechtsprechung, Urteile vom 27. Juli 1961 - 2 AZR 225/60 - AP Nr. 24 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche und vom 31. Januar 1996 - 2 AZR 181/95 - RzK III 1 a Nr. 77; Klarstellung zu: Senatsurteil vom 14. Februar 1996 - 2 AZR 274/95 - AP Nr. 26 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).

Aktenzeichen: 2 AZR 665/98
Bundesarbeitsgericht 2. Senat Urteil vom 21. Januar 1999
- 2 AZR 665/98 -

I. Arbeitsgericht
Kaiserslautern
- 1 Ca 785/93 -
Urteil vom 27. Juli 1993

II. Landesarbeitsgericht
Rheinland-Pfalz
- 7 Sa 526/96 -
Urteil vom 11. Dezember 1997

BGH – Urteil, 3 StR 319/98 vom 23.12.1998

StGB § 211 Abs. 2

Zur subjektiven Seite des Verdeckungsmords bei einem Täter, der in einem durch die Tatentdeckung hervorgerufenen affektiven Erregungszustand tötet.

BGH, Urt. vom 23. Dezember 1998 - 3 StR 319/98 -
LG Verden

BAG – Urteil, 1 AZR 147/98 vom 17.11.1998

Leitsatz:

Die Begründung und Ausprägung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes durch den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) spricht dafür, den Anwendungsbereich des Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht auf den Betrieb zu beschränken, sondern betriebsübergreifend auf das ganze Unternehmen zu erstrecken.

Aktenzeichen: 1 AZR 147/98
Bundesarbeitsgericht 1. Senat Urteil vom 17. November 1998
- 1 AZR 147/98 -

I. Arbeitsgericht
Minden
- 1 Ca 2116/96 -
Urteil vom 29. April 1997

II. Landesarbeitsgericht
Hamm
- 10 Sa 1143/97 -
Urteil vom 05. Dezember 1997

BGH – Urteil, 1 StR 31/98 vom 24.03.1998

StGB 1975 §§ 183 Abs. 3, Abs. 4 Nr. 2, 176 Abs. 5 Nr. 1, 56 c Abs.3 Nr. 1

Zur Strafaussetzung bei einer Freiheitsstrafe wegen exhibitionistischer Handlungen vor einem Kind bei Erteilung einer Weisung, sich einer längeren Heilbehandlung zu unterziehen.

BGH, Urt. vom 24. März 1998 - 1 StR 31/98 -
LG Hof

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