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Negativtatsache

Entscheidungen der Gerichte

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 1 S 2278/04 vom 17.11.2005

Ein Beweisantrag, in dem die Tatsache, ein bestimmtes Ereignis habe nicht stattgefunden (Negativtatsache), in das Wissen des Zeugen gestellt wird, kann bei einfachen Sachverhalten, in denen die behauptete Negativtatsache der unmittelbaren eigenen Wahrnehmung des Zeugen zugänglich gewesen ist, nicht auf die Behauptung reduziert werden, der Zeuge habe das Ereignis nicht wahrgenommen, und deswegen wegen Unerheblichkeit abgelehnt werden (im Anschluss an BGH, Urteil vom 06.07.1993 - 5 StR 279/93 -, BGHSt 39, 251; Beschluss vom 14.09.2004 - 4 StR 309/04 -, NStZ-RR 2005, 78).

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