JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > N > Negativliste
| Rechtsgebiete: | GG, LV, LBG, SGB V, HVO |
| Schlagworte: | Heilfürsorge, Ermächtigungsgrundlage, Vorbehalt des Gesetzes, Verwaltungsvorschrift, Polizeibeamter, Fürsorgepflicht, erektile Dysfunktion, Levitra, Viagra, Krankheit, Ausschluss, Arzneimittel-Richtlinien, Wirtschaftlichkeit, außervertragliche Leistung, Sachleistung, Erstattung |
| Stichwort: | Negativliste |
| Leitsatz: | 1. § 141 Abs. 2 LBG stellt keine ausreichende Ermächtigungsgrundlage für den Erlass einer Heilfürsorgeverordnung dar. Die Heilfürsorgeverordnung vom 21.04.1998 (GBl. S. 281) ist jedoch für eine Übergangszeit weiterhin anzuwenden. 2. Verwaltungsvorschriften zur Heilfürsorgeverordnung dürfen nicht Leistungsausschlüsse oder Leistungsbegrenzungen festsetzen, die sich nicht bereits zumindest dem Grunde nach aus dem Programm der Heilfürsorgevorschriften selbst ergeben. 3. Der generelle Ausschluss von Arzneimitteln zur Behandlung der erektilen Dysfunktion (hier: Levitra), wie ihn die Verwaltungsvorschrift zur Heilfürsorgeverordnung über den Verweis auf die Arzneimittel-Richtlinien vorsieht, ist unwirksam. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 4 S 87/08 | |
| Rechtsgebiete: | BhV, GG |
| Schlagworte: | Anspruch auf Beihilfe zu den Aufwendungen für das Arzneimittel "Cialis" auf der Grundlage der Beihilfevorschriften des Bundes (BhV) zur Behandlung einer pulmonalen Hypertonie, Ausschluss der Aufwendungen für potenzsteigernde Arzneimittel von der Beihilfefähigkeit bei Verwendung des Medikaments zur Behandlung anderer Krankheiten als der erektilen Dysfunktion, Zulässigkeit einer Übertragung der Entscheidungskompetenz vom Dienstherrn auf ein Selbstverwaltungsorgan verschiedener Versichertengemeinschaften |
| Stichwort: | Negativliste |
| Leitsatz: | Der Ausschluss der Aufwendungen für potenzsteigernde Arzneimittel von der Beihilfefähigkeit verstößt gegen Art. 3 Abs. 1 GG, wenn diese Mittel zur Behandlung anderer Krankheiten als der erektilen Dysfunktion eingesetzt werden. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 23.08 | |
| Rechtsgebiete: | GG, BhV, VwGO |
| Schlagworte: | Beihilfe, Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle, Fahrradergometer, Ergometer, Ergo-cycle 150, Heimtrainer, Pulsoxymeter, Hinweise des BMI, Hilfsmittelverzeichnis als bloße interne Arbeitshilfe, Vergleichbarkeit der Hilfsmittel, Positivliste, Negativliste, Einzelfallentscheidung der obersten Bundesbehörde, Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern, medizinisch notwendige Behandlung, Ermessensentscheidung, Ermessensreduzierung, Behandlungskosten, Anschaffungskosten, Gegenstände der allgemeinen Lebenshaltung |
| Stichwort: | Negativliste |
| Leitsatz: | 1. Die Negativliste in Nr. 9 der Anlage 3 BhV schließt nur Hilfsmittel und Gegenstände von der Beihilfefähigkeit aus, deren Anschaffungskosten der allgemeinen Lebenshaltung zuzurechen sind, nicht aber Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle und Körperersatzstücke. 2. Ist ein Hilfsmittel oder ein Gerät zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle mit einem Gegenstand aus der Positivliste der Nr. 1 der Anlage 3 BhV vergleichbar, ist es beihilfefähig. Nennt die Positivliste einen Gegenstand mit einer konkreten Krankheit, ist die Krankheit des Beamten mit dieser nach der Schwere und dem Einsatzzweck des Gegenstandes zu vergleichen. Fahrradergometer sind auch als medizinische Geräte nicht beihilfefähig. 3. Ist ein Gegenstand weder in der Positivliste noch in der Negativliste genannt und mit den dort genannten Gegenständen auch nicht vergleichbar, so hat die oberste Dienstbehörde im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern über die Beihilfefähigkeit ohne Bindung an die als "Hilfsmittelverzeichnis" bezeichnete Arbeitshilfe der Beihilfefestsetzungsstellen nach Ermessen zu entscheiden. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 9.07 | |
| Rechtsgebiete: | VO Nr. 615/98, VO Nr. 805/68, RL 91/628/EWG |
| Schlagworte: | Ausfuhrerstattung, Einhaltung der Tierschutzrichtlinie |
| Stichwort: | Negativliste |
| Leitsatz: | 1. Behördliche Untersuchungsberichte, wonach ein zum Transport lebender Rinder eingesetztes Transportmittel zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht den Anforderungen gemeinschaftsrechtlicher Tierschutzbestimmungen entsprach, sind "sonstige Informationen" i.S. des Art. 5 Abs. 3 VO Nr. 615/98, welche das HZA berechtigen, die gemäß Art. 5 Abs. 2 VO Nr. 615/98 vorgelegten Nachweise als nicht ausreichend anzusehen. 2. Liegen solche Informationen vor, trägt der Ausführer die Feststellungslast hinsichtlich der Frage, ob die am Transportmittel festgestellten Mängel auch während des streitigen Transports noch vorlagen. Der Umstand, dass die transportierten Tiere im Zeitpunkt ihrer Entladung keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufwiesen, vermag den erforderlichen Nachweis, dass das Transportmittel mängelfrei war, nicht zu erbringen. |
| Volltext: BFH - Urteil, VII R 32/05 | |
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