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Negative Prognose bei krankheitsbedingter Kündigung

Entscheidungen der Gerichte




LAG-KOELN – Urteil, 14 Sa 1391/06 vom 11.06.2007

Rechtsgebiete:KSchG
Schlagworte:Negative Prognose bei krankheitsbedingter Kündigung
Stichwort:Negative Prognose bei krankheitsbedingter Kündigung
Leitsatz:1. Liegen im Zeitpunkt des Ausspruchs einer Kündigung wegen langdauernder psychischer Erkrankung Umstände dafür vor, dass eine Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit zumindest als möglich erscheint, ist eine sichere negative Prognose nicht gegeben.

2. Solche Umstände können sich auch daraus ergeben, dass ein vom Arbeitgeber eingeschalteter medizinischer Gutachter empfiehlt, zur Klärung der zukünftigen Arbeitsfähigkeit eine praktische Arbeitsbelastungserprobung durchzuführen.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 14 Sa 1391/06




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