JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > N > negative Prognose
| Rechtsgebiete: | KSchG |
| Schlagworte: | Krankheitsbedingte Kündigung, häufige Fehlzeiten, negative Prognose, wirtschaftliche Belastungen durch Entgeltfortzahlungskosten |
| Stichwort: | negative Prognose |
| Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 18 Sa 396/07 | |
| Rechtsgebiete: | KSchG |
| Schlagworte: | Kündigung, negative Prognose |
| Stichwort: | negative Prognose |
| Leitsatz: | Die Schlechtleistung eines Arbeitnehmers, dessen geistige Fähigkeiten beschränkt sind und der nur gleichförmige Routinearbeiten ausführen kann, stellt keinen Kündigungsgrund dar, wenn Fehler dadurch vermieden werden können, dass der Arbeitnehmer durch andere Mitarbeiter besonders geführt wird. Dies gilt unabhängig davon, ob die Schlechtleistung auf Gründe in der Person oder in dem Verhalten des Arbeitnehmers zurückzuführen ist. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 9 Sa 370/06 | |
| Rechtsgebiete: | KSchG |
| Schlagworte: | Kündigung, Krankheit, Kurzerkrankungen, negative Prognose, erschüttern, Einzelerkrankungen, Krankheitsanfälligkeit |
| Stichwort: | negative Prognose |
| Leitsatz: | 1.) Bei einer Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen kann sich im Rahmen der Feststellung der Zukunftsprognose aus der Gesamtheit des Krankheitsbildes eine persönliche konstitutionelle Schwäche und damit eine besondere Krankheitsanfälligkeit ergeben. Dann ist nicht entscheidend, dass die jeweilige individuelle Einzelerkrankung ausgeheilt ist. 2.) Um die negative Gesundheitsprognose insoweit zu erschüttern, muss der Arbeitnehmer konkret vortragen, dass und ggf. wann welcher ihn behandelnde Arzt die künftige Entwicklung seiner Erkrankungszeiten vor welchem tatsächlichen Hintergrund positiv beurteilt hat. 3.) Es reicht nicht aus, die Einzeldiagnosen offen zu legen, die Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden und ohne näheren Vortrag pauschal unter Berufung auf des Zeugnis seiner Ärzte zu behaupten, die Einzelerkrankungen seien jeweils ausgeheilt, um die Indizwirkung der bisherigen Fehlzeiten zu erschüttern, |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 3 Sa 320/05 | |
| Rechtsgebiete: | KSchG |
| Schlagworte: | Krankeitskündigung - negative Prognose |
| Stichwort: | negative Prognose |
| Leitsatz: | 1. Weigert sich der erkrankte Arbeitnehmer vorprozessual, die ihn behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht zu befreien, so ist es ihm dennoch nicht verwehrt, im Kündigungsschutzprozeß die negative Gesundheitsprognose unter Bezugnahme auf ärztliches Zeugnis zu bestreiten. 2. Bei einer Kündigung aus Anlaß einer Langzeiterkrankung ist bei krankheitsbedingter dauerhafter Leistungsunfähigkeit in aller Regel von einer erheblichen Beeinträchtigung betrieblicher Interessen (2. Stufe) auszugehen. Der dauerhaften Leistungsunfähigkeit steht die Ungewißheit der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit gleich, wenn in den nächsten 24 Monaten mit einer anderen Prognose nicht gerechnet werden kann. Für die Prognose kommt es auf den Zeitpunkt der Kündigung an. Vor der Kündigung liegende Krankheitszeiten können in den Prognosezeitraum (24 Monate) nicht eingerechnet werden (Bestätigung und Ergänzung des Senatsurteils vom 29. April 1999 - 2 AZR 431/98 - BAGE 91, 271). |
| Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 148/01 | |
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