( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterNNebentätigkeit im öffentlichen Dienst bei dauerhafter Beurlaubung 

Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst bei dauerhafter Beurlaubung

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 6 AZR 585/01 vom 13.03.2003

Rechtsgebiete:ArbGG, ZPO, TVG, BGB, GG, BremBG, BAT
Schlagworte:Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst bei dauerhafter Beurlaubung
Stichwort:Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst bei dauerhafter Beurlaubung
Leitsatz:Eine arbeitsvertragliche Vereinbarung, die bei der Gewährung von Sonderurlaub bis zum Ende des Vertragsverhältnisses die Aufnahme einer dem Urlaubszweck nicht widersprechenden beruflichen Tätigkeit unter Genehmigungsvorbehalt stellt, regelt einen Erlaubnisvorbehalt für eine solche Tätigkeit. Das verpflichtet einen Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes, die beantragte Erlaubnis zu erteilen, soweit die beabsichtigte Tätigkeit dem Zweck der Sonderurlaubsgewährung nicht entgegensteht und eine konkrete Gefährdung berechtigter dienstlicher Interessen nicht zu erwarten ist.
Volltext: BAG - Urteil, 6 AZR 585/01




Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/nebentaetigkeit-im-oeffentlichen-dienst-bei-dauerhafter-beurlaubung

"Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst bei dauerhafter Beurlaubung - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN