JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > N > Nebentätigkeit
| Rechtsgebiete: | LBG, LDG, StGB |
| Schlagworte: | Beamter, Polizeibeamter, Dienstvergehen, außerdienstliches Dienstvergehen, Ansehensschädigung, Vertrauensschädigung, Berufsbeamtentum, Untragbarkeit, Strafurteil, Bindung, Bindungswirkung, Lösungsbeschluss, Geständnis, Straftat, Ordnungswidrigkeit, Betrug, Steuerhinterziehung, Bauen ohne Baugenehmigung, Nebentätigkeit, ungenehmigte Nebentätigkeit, Fehlzeiten, krankheitsbedingte Fehlzeiten, Disziplinarmaß, Entfernung aus dem Dienst, Dienstentfernung, Milderungsgrund, Nachbewährung, Einsicht, Uneinsichtigkeit, Verhältnismäßigkeit |
| Stichwort: | Nebentätigkeit |
| Leitsatz: | Ein mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getretener Polizeibeamter (u. a. Steuerhinterziehung in erheblichem Umfang, Betrug in zwölf Fällen), der zudem über Jahre hinweg, auch während krankheitsbedingter Fehlzeiten, mehrere ungenehmigte Nebentätigkeiten ausgeübt hat, ist - vor allem bei fehlender Einsicht in das Unrecht seines Handelns - für einen Verbleib im Polizeidienst untragbar geworden und deshalb aus dem Dienst zu entfernen. Eine während des Disziplinarverfahrens möglicherweise erfolgte tadelfreie Dienstverrichtung (sog. Nachbewährung) steht in einem solchen Fall der Verhängung der disziplinaren Höchstmaßnahme nicht entgegen. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 3 A 10242/09.OVG | |
| Rechtsgebiete: | ARB 1/80, AufenthG |
| Schlagworte: | Arbeitnehmereigenschaft, Aufenthaltserlaubnis, Beschluss des Assoziattionsrats EWG-Türkei 1/80, Nebentätigkeit, ordnungsgemäße Beschäftigung, Student, Türkei |
| Stichwort: | Nebentätigkeit |
| Leitsatz: | Die Nebenbestimmung, nach der eine Erwerbstätigkeit insgesamt 90 Tage oder 180 halbe Tage im Jahr nicht überschreiten darf, hindert nicht eine mindestens einjährige ununterbrochene ordnungsgemäße Beschäftigung beim selben Arbeitgeber im Sinne des Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80. Im Hinblick auf die Entscheidung des EuGH vom 24. Januar 2008 - C-294/06 - gibt der Senat seine anderslautende bisherige Rechtsprechung (vgl. Beschluss vom 9. Juni 2006 - 12 TG 786/06 -, InfAuslR 2006, 335) auf. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 11 A 2264/08 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Chefarzt, Annahmeverzug, anrechenbarer Zwischenverdienst, Privatliquidationsrecht, Nebentätigkeit, Böswilliges Unterlassen von Zwischenverdienst, Schönheitsoperationen |
| Stichwort: | Nebentätigkeit |
| Leitsatz: | 1. Zu den Voraussetzungen des Annahmeverzuges bei einem gekündigten Anstellungsverhältnis eines Chefarztes. 2. Zur Bestimmung des anrechenbaren Zwischenverdienstes bei einer selbständigen Tätigkeit als niedergelassener Arzt. 3. Zur Frage, inwieweit Erlöse aus einem im Anstellungsvertrag vereinbarten Privatliquidationsrecht eines Chefarztes im Falle des Annahmeverzuges als Teil der Vergütung im Sinne von § 615 S. 1 BGB fortzuzahlen sind. 4. Verpflichtet sich der Arbeitgeber im Anstellungsvertrag, dem Arbeitnehmer die Möglichkeit einzuräumen, aus bestimmten Nebentätigkeiten Liquidationserlöse zu erwerben, kommt im Falle einer sich als unwirksam erweisenden Kündigung auch ein Schadensersatzanspruch gemäß § 280 Abs. 1 BGB in Betracht. 5. Es stellt kein böswilliges Unterlassen von Zwischenverdienst im Sinne von § 615 BGB dar, wenn der gekündigte Chefarzt der HNO-Abteilung einer Klinik das Angebot ablehnt, während des laufenden Kündigungsschutzprozesses in seiner alten Abteilung als eine Art Belegarzt tätig zu werden, erst recht, wenn sein vom Arbeitgeber eingestellter Nachfolger bereits seinen Dienst angetreten hat. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 7 Sa 1138/07 | |
| Rechtsgebiete: | LDG, LBG |
| Schlagworte: | Beamtenrecht, Disziplinarrecht, Polizeibeamter, Hotelpension, Pension, Nebentätigkeit, unerlaubte Nebentätigkeit, Genehmigungspflicht, Nebentätigkeitsgenehmigung, Dienstunfähigkeit, Dienstvergehen, schweres Dienstvergehen, Dienstpflichtverletzung, Ansehensschädigung, Vertrauensschädigung, Vertrauensverlust, Disziplinarmaßnahme, Entfernung aus dem Dienst, nicht offen ermittelnder Polizeibeamter |
| Stichwort: | Nebentätigkeit |
| Leitsatz: | Erkenntnisse aus einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, die durch den Einsatz nicht offen ermittelnder Polizeibeamter (noeP) gewonnen wurden, sind im behördlichen und gerichtlichen Disziplinarverfahren grundsätzlich verwertbar. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 3 A 10045/08.OVG | |
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