JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > N > Nebenrecht
| Rechtsgebiete: | BGB, BRAO, EGBGB |
| Stichwort: | Nebenrecht |
| Leitsatz: | Nach Mandatsende besteht regelmäßig keine Pflicht des Rechtsanwalts mehr, seinen früheren Mandanten auf seine mögliche Haftung und den Eintritt der Primärverjährung hinzuweisen. Dies gilt im Grundsatz auch dann, wenn der Rechtsanwalt in der Folge die Vertretung eines nahen Angehörigen seines früheren Mandanten übernommen hat und es in dem neuen Mandat um gleichartige Ansprüche geht. |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 3 U 294/08 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Stichwort: | Nebenrecht |
| Leitsatz: | a) Ein Pflichtteilsanspruch kann vor vertraglicher Anerkennung oder Rechtshängigkeit als in seiner zwangsweisen Verwertbarkeit aufschiebend bedingter Anspruch gepfändet werden (im Anschluss an BGH, Urteil vom 8.Juli 1993 - IX ZR 116/92, BGHZ 123, 183). b) Der Antrag des Gläubigers auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses und dieser Beschluss müssen keine Angaben dazu enthalten, ob vertragliche Anerkennung oder Rechtshängigkeit vorliegen. Im Hinblick auf die missverständliche verständlicher Form einen Hinweis aufzunehmen, dass die Verwertung des Anspruchs erst erfolgen darf, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind. c) Der gepfändete Pflichtteilsanspruch darf dem Gläubiger erst zur Einziehung überwiesen werden, wenn die Voraussetzungen des § 852 Abs. 1 ZPO vorliegen. Der Gläubiger kann in entsprechender Anwendung von § 836 Abs. 3 ZPO insoweit Auskunft vom Schuldner verlangen. d) Schuldner und Drittschuldner können mit der Erinnerung nach § 766 ZPO geltend machen, dass die Voraussetzungen des § 852 Abs. 1 ZPO für die Überweisung zur Einziehung nicht vorliegen. |
| Volltext: BGH - Beschluss, VII ZB 30/08 | |
| Rechtsgebiete: | BRAO, EGBGB |
| Stichwort: | Nebenrecht |
| Leitsatz: | Bestimmt sich bei einer einem Rechtsanwalt unterlaufenen Fehlberatung die Verjährung des Primäranspruchs auf der Grundlage des maßgeblichen Übergangsrechts nach § 51b BRAO, so gilt dies auch für den Sekundäranspruch. |
| Volltext: BGH - Urteil, IX ZR 69/07 | |
| Rechtsgebiete: | InsO, SGB I |
| Stichwort: | Nebenrecht |
| Leitsatz: | a) Der Streit zwischen Schuldner und Verwalter über die Zugehörigkeit einer Forderung zur Masse ist vor dem Prozessgericht, nicht vor dem Insolvenzgericht auszutragen. b) Das Recht des Mitglieds eines Rechtsanwaltsversorgungswerks, die Mitgliedschaft zu beenden und die Erstattung gezahlter Beiträge zu verlangen, ist unpfändbar und geht nicht in die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters über. |
| Volltext: BGH - Urteil, IX ZR 94/06 | |
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