Fordert ein Arbeitnehmer ultimativ die Versetzung zu Vivento, liegt darin die Zustimmung zur Änderung des Arbeitsvertrages. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Arbeitsplatz nicht entfallen, sondern nur verlegt wurde und der Arbeitnehmer nicht bereit war die ursprüngliche Tätigkeit am neuen Arbeitsort (70 km entfernt) aufzunehmen.