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Nebenleistungspflicht zur Geschäftsführung

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OLG-HAMM – Beschluss, 15 W 8/02 vom 24.01.2002

Rechtsgebiete:GmbHG
Schlagworte:Nebenleistungspflicht zur Geschäftsführung
Stichwort:Nebenleistungspflicht zur Geschäftsführung
Leitsatz:Die Regelung im Gesellschaftsvertrag einer GmbH, an der mehrere gleichzeitig zu Geschäftsführern bestellte Gesellschafter beteiligt sind, daß Beschlüsse der Gesellschafterversammlung Einstimmigkeit erfordern, kann regelmäßig nicht dahin ausgelegt werden, daß dadurch eine Nebenleistungspflicht der Gesellschafter zur Geschäftsführung begründet wird, die eine einseitige Niederlegung des Geschäftsführeramts ausschließt.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 15 W 8/02




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