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Nebenleistung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-CELLE – Urteil, 3 U 292/08 vom 27.05.2009

Rechtsgebiete:ZPO, BGB, EGBGB
Schlagworte:mehrfache Abtretung einer Sicherungsgrundschuld, Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung
Stichwort:Nebenleistung
Leitsatz:Die formularmäßige Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in einer notariellen Urkunde über die Bestellung einer Grundschuld ist auch mit Blick auf die freie Abtretbarkeit von Grundschuld und gesicherter Forderung nicht unangemessen im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB (n.F.).

Grundschulden, die vor Inkrafttreten des Risikobegrenzungsgesetzes erworben worden sind, können uneingeschränkt gutgläubig einredefrei erworben werden, was in dem Fall, in dem die Verbindung zwischen Grundschuld und gesicherter Forderung durch den Sicherungsvertrag verloren gegangen ist, die Zwangsvollstreckung in Höhe des Nennwerts der Grundschuld ermöglicht, auch wenn die gesicherte Forderung tatsächlich in geringerer Höhe valutiert.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 3 U 292/08



BFH – Beschluss, V B 130/08 vom 07.05.2009

Rechtsgebiete:UStG, Richtlinie 77/388/EWG
Stichwort:Nebenleistung
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BFH - Beschluss, V B 130/08

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 1 Ws 359/08 vom 14.01.2009

Rechtsgebiete:JVEG
Stichwort:Nebenleistung
Leitsatz:1. Zum Zeilensatz gemäß § 11 Abs. 1 JVEG für die Übersetzung einer Anklage.

2. Der Kostenbeamte ist nicht zu einer allgemeinen Vereinbarung mit den Übersetzern befugt.

3. Schreibauslagen des Übersetzers sind mit dem Honorar nach § 11 Abs. 1 JVEG abgegolten.

4. Die auf Portoauslagen entfallende Umsatzsteuer ist gesondert zu ersetzen (§ 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 JVEG).
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 1 Ws 359/08

HAMBURGISCHES-OVG – Beschluss, 3 AS 15/08 vom 06.12.2008

Rechtsgebiete:VwGO, BGB
Stichwort:Nebenleistung
Leitsatz:Der nach Maßgabe der Vorschriften in §§ 1896 ff BGB bestellte Betreuer von Volljährigen ist von der Berufung zum ehrenamtlichen Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht ausgeschlossen; er gehört nicht zu den Personen, die im Sinne von § 22 Nr. 5 VwGO "fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen".
Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Beschluss, 3 AS 15/08


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