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Nebenleistung

Entscheidungen der Gerichte

OLG-CELLE – Urteil, 3 U 292/08 vom 27.05.2009

Die formularmäßige Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in einer notariellen Urkunde über die Bestellung einer Grundschuld ist auch mit Blick auf die freie Abtretbarkeit von Grundschuld und gesicherter Forderung nicht unangemessen im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB (n.F.).

Grundschulden, die vor Inkrafttreten des Risikobegrenzungsgesetzes erworben worden sind, können uneingeschränkt gutgläubig einredefrei erworben werden, was in dem Fall, in dem die Verbindung zwischen Grundschuld und gesicherter Forderung durch den Sicherungsvertrag verloren gegangen ist, die Zwangsvollstreckung in Höhe des Nennwerts der Grundschuld ermöglicht, auch wenn die gesicherte Forderung tatsächlich in geringerer Höhe valutiert.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 1 Ws 359/08 vom 14.01.2009

1. Zum Zeilensatz gemäß § 11 Abs. 1 JVEG für die Übersetzung einer Anklage.

2. Der Kostenbeamte ist nicht zu einer allgemeinen Vereinbarung mit den Übersetzern befugt.

3. Schreibauslagen des Übersetzers sind mit dem Honorar nach § 11 Abs. 1 JVEG abgegolten.

4. Die auf Portoauslagen entfallende Umsatzsteuer ist gesondert zu ersetzen (§ 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 JVEG).

HAMBURGISCHES-OVG – Beschluss, 3 AS 15/08 vom 06.12.2008

Der nach Maßgabe der Vorschriften in §§ 1896 ff BGB bestellte Betreuer von Volljährigen ist von der Berufung zum ehrenamtlichen Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht ausgeschlossen; er gehört nicht zu den Personen, die im Sinne von § 22 Nr. 5 VwGO "fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen".

KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 4 U 12/07 vom 11.11.2008

Zur Frage, wie sich unter Geltung der akzessorischen Haftung der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts die Tilgung einer Verbindlichkeit durch Zwangsverwaltung auf die Haftung des Gesellschafters bei wirksamer Beschränkung der Haftung quotal entsprechend der kapitalmäßigen Beteiligung an der Gesellschaft auswirkt; die Grundsätze der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 16. Dezember 1996 (II ZR 242/95, NJW 1997, 1580) sind nach Auffassung des erkennenden Senats heute nicht mehr anzuwenden.

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 5 A 541/08.Z vom 08.04.2008

Erbringt eine Gemeinde gegenüber einem Anschlussnehmer an die Wasserversorgung Arbeiten an dessen Wasserhausanschluss, kann sie in dem Erstattungsbescheid als Teil der erstattungsfähigen Kosten den Steuersatz zugrunde legen, den die Finanzverwaltung ihr gegenüber zugrunde legt.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 20 U 179/05 vom 09.07.2007

1. Hinsichtlich der Haftung für Altverbindlichkeiten eines vor Anfang 2001 durch Gesellschafterwechsel einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts beigetretenen Gesellschafters gilt die bis Anfang 2001 geltende Rechtslage fort (Anschluss an BGH mit Urteil vom 7. April 2003 - II ZR 56/02). Der Vertrauensschutz auf die damals geltende Rechtslage besteht unabhängig von der Kenntnis von Altschulden.

2. Die das Objekt finanzierende Bank eines Immobilienfonds (GbR) hat weder die Gesellschafter noch die Gesellschaft über den Umstand, dass die quotale Beschränkung der persönlichen Haftung nicht auch die Haftung des Gesellschaftsvermögens betrifft, aufzuklären.

LAG-MUENCHEN – Urteil, 2 Sa 1351/06 vom 21.06.2007

Die Beteiligung von Arbeitnehmern am Wertzuwachs des Unternehmens z.B. durch virtuelle Aktien kann von der Zugehörigkeit zum Unternehmen abhängig gemacht werden. Bei einer solchen Regelung ist der Erwerber bei einem (Teil-)Betriebsübergang nicht zur Einlösung der Aktien verpflichtet.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 6 U 157/06 vom 31.05.2007

Ein Prämiensystem, mit dem ein Hersteller Zahnlaboren für den Bezug seiner Dentalprodukte, darunter Medizinprodukte, umsatzabhängig Prämienpunkte verspricht, die gegen bestimmte Sachprämien eingelöst werden können, stellt eine nach § 7 HWG unzulässige produktbezogene Werbemaßnahme dar, die weder als zulässiger Geldrabatt noch als handelsübliche Nebenleistung eingestuft werden kann.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 5 U 70/06 vom 05.12.2006

1. Für den Fall einer nicht prüfbaren Schlussrechnung tritt die Fälligkeit einer Werklohnforderung, die auf der Grundlage einer nicht prüffähigen Rechnung erhoben wird, u.a. (dennoch) ein, wenn das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt wird und keine Beanstandungen zur Prüffähigkeit (mehr) erhoben werden.

2. Die bloße Abzeichnung von Stundenlohn-/Tagelohnzetteln genügt für die Annahme einer nachträglich - stillschweigend (konkludent) getroffenen - Vereinbarung zur Stundenlohnbezahlung nicht.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 26 U 2/06 vom 26.10.2006

1. Der Auftraggeber hat nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung gegenüber dem Bauunternehmer einen Anspruch auf Herausgabe von Ausführungsplänen.

2. Zur Pflicht zur Herausgabe der statischen Nachweise bedarf es eines besonderen Interesses auf Seiten des Auftraggebers.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 4 U 69/05 vom 07.12.2005

Der Eingangsstempel erbringt nach § 418 Abs. 1 ZPO den vollen Beweis für den Eingang der Berufung an diesem Tag. Der Berufungskläger ist hinsichtlich des nach § 418 Abs. 2 ZPO grundsätzlich zulässigen Gegenbeweises daher darlegungs- und beweisbelastet, ohne das ihm insoweit Beweiserleichterungen zugute kommen.

BVERWG – Urteil, BVerwG 4 C 14.04 vom 24.11.2005

Einzelhandelsbetriebe sind großflächig im Sinne von § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO, wenn sie eine Verkaufsfläche von 800 m² überschreiten (wie Urteil vom 24. November 2005 - BVerwG 4 C 10.04 -).

Ob es sich um einen einzigen oder um mehrere Betriebe handelt, bestimmt sich nach baulichen und betrieblich-funktionellen Gesichtspunkten. Ein Einzelhandelsbetrieb ist nur dann als selbstständig anzusehen, wenn er unabhängig von anderen Betrieben genutzt werden kann und deshalb als eigenständiges Vorhaben genehmigungsfähig wäre.

Ist innerhalb eines Gebäudes die Betriebsfläche baulich in mehrere selbstständig nutzbare betriebliche Einheiten unterteilt, bilden diese Einheiten gleichwohl einen Einzelhandelsbetrieb im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO wenn die Gesamtfläche durch einen Einzelhandelsbetrieb als Hauptbetrieb geprägt wird und auf den baulich abgetrennten Flächen zu dessen Warenangebot als Nebenleistung ein Warenangebot hinzutritt, das in einem inneren Zusammenhang mit der Hauptleistung steht, diese jedoch nur abrundet und von untergeordneter Bedeutung bleibt (hier Backshop und Laden für Toto/Lotto, Zeitschriften und Schreibwaren).

BVERWG – Urteil, BVerwG 4 C 8.05 vom 24.11.2005

Einzelhandelsbetriebe sind großflächig im Sinne von § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO, wenn sie eine Verkaufsfläche von 800 m² überschreiten (wie Urteil vom 24. November 2005 - BVerwG 4 C 10.04 -).

Ob es sich um einen einzigen oder um mehrere Betriebe handelt, bestimmt sich nach baulichen und betrieblich-funktionellen Gesichtspunkten. Ein Einzelhandelsbetrieb ist nur dann als selbstständig anzusehen, wenn er unabhängig von anderen Betrieben genutzt werden kann und deshalb als eigenständiges Vorhaben genehmigungsfähig wäre (wie Urteil vom 24. November 2005 - BVerwG 4 C 14.04 -). Dies ist bei einem Betrieb zu bejahen, der über einen eigenen Eingang, eine eigene Anlieferung und eigene Personalräume verfügt (hier: Getränkemarkt neben einem Lebensmittel-Discount-Markt).

OLG-FRANKFURT – Urteil, 24 U 188/04 vom 30.05.2005

1. Zwischen mehreren auf gleicher Stufe stehenden Sicherungsgebern besteht eine Ausgleichsverpflichtung nach den Regeln über die Gesamtschuld.

2. Die Ausgleichsverpflichtung berechnet sich nach dem Verhältnis der Haftungshöchstbeträge, wie sie in den jeweiligen Sicherungsvereinbarungen mit dem Kreditgeber übernommen werden.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 7 U 136/04 vom 29.04.2005

Ist das Eigentum des Klägers ist mit dem Wohnrecht des Beklagten dinglich belastet, hat er die Lasten des Grundstückes als Alleineigentümer auch allein zu tragen. Etwas anderes kann sich nur dann ergeben, wenn die Parteien im Begleitschuldverhältnis eine Übernahme verbrauchabhängiger oder auch nicht verbrauchabhängiger Kosten durch den Berechtigten vereinbaren, was ggf. auch konkludent erfolgen kann.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 1 W 343/02 vom 09.11.2004

1. Die Verjährung euoparechtswidrig zuviel gezahlter Handelsregistergebühren beginnt auch nach § 17 Absatz 2 KostO i.d.F. vor dem Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001, BGBl. I S. 3138, mit der Zahlung der Gebühren und nicht erst mit der Aufhebung des Kostenansatzes zu laufen (Bestätigung des Beschlusses vom 15. Oktober 2002, 1 W 7734/00, KG-Report 2003, 28= Rpfleger 2003, 149 = FGPrax 2003, 89 = JurBüro 2003, 31).

2. Sind dem Kostenschuldner von ihm gezahlte Handelsregistergebühren zurückzuzahlen, ist der zu erstattende Betrag nicht zu verzinsen. Der Senat hält an seiner zu § 5 GKG a.F. entwickelten Rechtsprechung (Beschluss vom 6. November 2001, 1 W 8818/00, KG-Report 2002, 188 = BRAGO-Report 2002, 31) fest.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 1 W 347/02 vom 09.11.2004

1. Die Verjährung euoparechtswidrig zuviel gezahlter Handelsregistergebühren beginnt auch nach § 17 Absatz 2 KostO i.d.F. vor dem Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001, BGBl. I S. 3138, mit der Zahlung der Gebühren und nicht erst mit der Aufhebung des Kostenansatzes zu laufen (Bestätigung des Beschlusses vom 15. Oktober 2002, 1 W 7734/00, KG-Report 2003, 28= Rpfleger 2003, 149 = FGPrax 2003, 89 = JurBüro 2003, 31).

2. Sind dem Kostenschuldner von ihm gezahlte Handelsregistergebühren zurückzuzahlen, ist der zu erstattende Betrag nicht zu verzinsen. Der Senat hält an seiner zu § 5 GKG a.F. entwickelten Rechtsprechung (Beschluss vom 6. November 2001, 1 W 8818/00, KG-Report 2002, 188 = BRAGO-Report 2002, 31) fest.

BVERWG – Urteil, BVerwG 4 C 3.03 vom 30.06.2004

1. Eine nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 BBauG getroffene Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche für ein "Postdienstgebäude" der (ehemaligen) Deutschen Bundespost ist durch die Privatisierung der Post im Zuge der Postreform II nicht funktionslos geworden, soweit sie nunmehr der Erbringung von Post-Universaldienstleistungen im Sinne von §§ 11 ff. PostG dient.

2. Auf einer Gemeinbedarfsfläche, die nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 BBauG/BauGB für ein Postamt der (ehemaligen) Deutschen Bundespost oder nach Abschluss der Postreform für eine Postfiliale der Deutschen Post AG festgesetzt wurde, ist eine gewerbliche "Nebennutzung" (hier: postspezifisches Angebot von Papier- und Schreibwaren) zulässig, wenn sie in einem inneren Zusammenhang mit den Post-Universaldienstleistungen steht und im Verhältnis zu diesen von untergeordneter Bedeutung bleibt.

BGH – Urteil, III ZR 344/03 vom 13.05.2004

a) Zur Anwendung des Zielleistungsprinzips bei Durchführung einer Operation nach der Nr. 2757 des Gebührenverzeichnisses.

b) Zur ergänzenden analogen Abrechenbarkeit von ärztlichen Leistungen, die in der Bewertung einer im Gebührenverzeichnis beschriebenen Zielleistung nicht berücksichtigt sind, weil sie dem Verordnungsgeber bei Erlaß der Gebührenordnung noch nicht bekannt gewesen sind (hier: systematische Kompartmentausräumung mit weitgehender Freilegung von Blutgefäßen und Nervenbahnen im Zusammenhang mit einer Radikaloperation der bösartigen Schilddrüsengeschwulst).

BAYOBLG – Beschluss, 1Z BR 19/04 vom 21.04.2004

1. Zu den Voraussetzungen der Erwachsenenadoption in einem Fall, in dem ein Eltern-Kind-Verhältnis zwischen Onkel und Nichte durch gemeinsame Arbeit in der Landwirtschaft entstanden ist und in dem die Hofübergabe an den Anzunehmenden unter Vereinbarung eines Leibgedings in Aussicht genommen ist.

2. Vor der Annahme ist die Anhörung der Kinder des Annehmenden zwingend erforderlich. Das gilt auch, wenn es sich um ein angenommenes Kind handelt.

BVERWG – Urteil, BVerwG 9 C 3.03 vom 03.03.2004

1. Die Einordnung eines Diskothekenbetriebs als vergnügungssteuerpflichtige Tanzveranstaltung steht mit Art. 105 Abs. 2 a GG in Einklang.

2. Der bundesrechtliche Aufwandsbegriff gebietet nicht, dass bei der Berechnung einer Vergnügungssteuer, die an den Eintrittspreis für die Vergnügungsveranstaltung anknüpft, jede darin enthaltene, an sich vergnügungssteuerfreie Ware und Leistung außer Ansatz zu bleiben hat.

3. Sieht der Satzungsgeber die steuermindernde Berücksichtigung solcher im Eintrittspreis enthaltener Waren und Leistungen vor, müssen sie realitätsgerecht mit dem Wert erfasst werden, den sie im Rahmen der konkreten vergnügungssteuerpflichtigen Gesamtveranstaltung bei typisierender Betrachtung für den durchschnittlichen Besucher haben.

4. Die Gemeinde kann die Vergnügungssteuer als am Eintrittspreis orientierte Kartensteuer und daneben als Auffangtatbestand auch in der Form einer an die Raumgröße der Veranstaltungsstätte anknüpfenden Pauschsteuer erheben.

BFH – Urteil, I R 73/02 vom 28.01.2004

1. Eine Steueranmeldung gemäß § 73e EStDV enthält gegenüber dem Vergütungsschuldner eine Festsetzung dessen eigener Entrichtungssteuerschuld, die die beschränkte Steuerpflicht des Vergütungsgläubigers (= Steuerschuldners) voraussetzt. Im Rahmen des vom Vergütungsschuldner erhobenen Rechtsbehelfs ist die Anmeldung deswegen nicht nur daraufhin zu überprüfen, ob sie vom Vergütungsschuldner vorgenommen werden durfte, sondern auch, ob eine solche beschränkte Steuerpflicht tatsächlich vorliegt (Abgrenzung zu den Senatsbeschlüssen vom 13. August 1997 I B 30/97, BFHE 184, 92, BStBl II 1997, 700, und vom 25. November 2002 I B 69/02, BFHE 201, 114, BStBl II 2003, 189).

2. Überlässt eine ausländische Kapitalgesellschaft die ihr von einem Dritten eingeräumten Rechte an der Person eines Sportlers sowie das Recht, von diesem bestimmte Dienstleistungen zu verlangen, zur Durchführung einer Werbekampagne einem inländischen Unternehmen zur Nutzung, unterliegen die dafür gezahlten Vergütungen regelmäßig nur in jenem Umfang, in dem sie für die Überlassung der Rechte gezahlt werden, der beschränkten Steuerpflicht gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG und damit dem Steuerabzug gemäß § 50a Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG.

3. Aufgrund des objektsteuerartigen Charakters der beschränkten Steuerpflicht richtet sich die Zuordnung bestimmter Einkünfte zu einer der in § 49 EStG 1997 genannten Einkunftsarten nach dem objektiven Erscheinungsbild der jeweiligen (im Inland verwirklichten und aus dem Inland bezogenen) Einkünfte. Das gilt auch für solche Einkunftsarten, die zueinander im Verhältnis der Subsidiarität stehen (vgl. § 20 Abs. 3, § 21 Abs. 3, § 22 Nr. 3 Satz 1, § 23 Abs. 3 EStG 1997). Die betreffenden Einkünfte sind auch dann nicht Teil der im Inland anderweitig verwirklichten steuerlich vorrangigen Tätigkeit.

4. Die vom EuGH im Urteil vom 12. Juni 2003 Rs. C-234/01 "Gerritse" (BStBl II 2003, 859) aufgestellten Rechtsgrundsätze zur Gemeinschaftsrechtmäßigkeit des Abgeltungssteuersatzes von 25 v.H. nach § 50a Abs. 4 Satz 2 EStG 1997, wonach sich die Abzugspflicht grundsätzlich auf die Netto-, nicht aber die Bruttovergütungen zu beziehen hat, sind nicht nur für beschränkt steuerpflichtige natürliche, sondern auch juristische Personen einschlägig.

BAYOBLG – Urteil, 1Z RR 6/02 vom 25.11.2003

1. Werden auf Grund eines angefochtenen Erschließungsbeitragsbescheids im Vollstreckungsverfahren auch Säumniszuschläge und eine Mahngebühr gezahlt, so können die Säumniszuschläge und die Mahngebühr nach Aufhebung des Erschließungsbeitragsbescheids nicht als Schadensersatz analog § 717 Abs. 2 ZPO zurückgefordert werden.

2. Der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch umfasst in einem solchen Fall nicht auch die Säumniszuschläge und die Vollstreckungskosten.

3. Zur Frage, inwieweit § 17 Abs. 2 GVG es erfordert und ermöglicht, den im Zivilrechtsweg - auf Grund von Rechtsgrundlagen, für die der Zivilrechtsweg gegeben ist - geltend gemachten Anspruch auf Rückzahlung von Säumniszuschlägen und Vollstreckungskosten auch hinsichtlich öffentlich-rechtlicher Rechtsgrundlagen zu prüfen.

LAG-DUESSELDORF – Urteil, 11 Sa 292/03 vom 05.06.2003

Die im Rahmen des § 315 Abs. 1 BGB (seit 01.01.2003: § 106 Satz 1 GewO) für die Abwägung einzustellenden Interessen der einzelnen Vertragsparteien müssen für die jeweils andere Vertragspartei erkennbar sein. Eine bloße innere Erwartungshaltung, die sich in der Außenwelt nicht nachvollziehbar manifestiert hat, kann nicht Grundlage dieses Abwägungsprozesses sein. Sofern eine Partei ihre eigenen ihr zum Vorteil gereichenden Interessen gegenüber der anderen zur Konkretisierung verpflichteten Partei nicht erkennbar offenbart, geht dies damit zu ihren Lasten.

BGH – Urteil, III ZR 199/01 vom 18.04.2002

Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Telekommunikationsdienstleistungsunternehmens, in denen für das Stillegen des Telefonanschlusses ein Entgelt gefordert wird (Deaktivierungsgebühr), verstoßen gegen § 9 AGBG (§ 307 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Nr. 1 BGB n.F.).

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 6 W 181/01 vom 31.10.2001

Zugaben sind auch nach Aufhebung der Zugabeverordnung wettbewerbsrechtlich nicht unbeschränkt wirksam. Ist der Wert einer unentgeltlichen Nebenleistung (Reise bei Kauf einer Küche) nicht bestimmbar, liegt ein unzulässiges Kopplungsangebot vor (§ 1 UWG).

OLG-DUESSELDORF – Urteil, 22 U 52/01 vom 14.09.2001

1.

Sagt der Verkäufer dem Käufer von Teilen einer Einbauküche deren Montage durch ein Montageserviceunternehmen zu, so übernimmt er die Montage durch einen Subunternehmer als Nebenleistung; will der Verkäufer dem Käufer das Montageunternehmen lediglich vermitteln, muss er dies klar zum Ausdruck bringen.

2.

Schadenersatzansprüche wegen mangelhaften Einbaus einer Einbauküche des Mieters in einer Mietwohnung am Niederrhein verjähren in sechs Monaten.

OLG-CELLE – Urteil, 13 U 82/01 vom 28.06.2001

Ein Verstoß gegen § 1 Abs. 1 ZugabeVO liegt bei einer Werbeanzeige für einen Pkw mit einer näher bezeichneten Ausstattung sowie dem Zusatz "Klimaanlage kostenlos!" nicht vor, wenn es sich nach dem Gesamteindruck der Werbung um ein Gesamtangebot mit einem Ausstattungspaket zu einem bestimmten Preis handelt.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 6 U 184/00 vom 19.04.2001

In dem Angebot und Verkauf eines Radiorekorders zum Preis von 1.-- DM und eines schnurlosen Telefons für 4,99 DM bei Abschluss eines Stromliefervertrages liegt ein Verstoß gegen § 1 Abs. 1 S. 1 u. 2. ZugabeVO vor (Abgrenzung zu BGH WRP 1990,90 - Netzkartenvertrag und Mobiltelefon).

OLG-CELLE – Urteil, 13 U 235/00 vom 29.12.2000

Es verstößt nicht gegen die guten Sitten im Wettbewerb, wenn ein Unternehmer Kunden Preise auf elektrische Geräte, die bis zu einem Kaufpreis von 1 DM für ein Telefon führen, anbietet, und diese Preise davon abhängig macht, dass ein befristeter Vertrag mit einem Stromversorger abgeschlossen wird.

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