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Nebenkläger

Entscheidungen der Gerichte

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 25/08 vom 14.02.2008

Zur Statthaftigkeit der Beschwerde des Nebenklägers gegen die Entscheidung in der Hauptsache, in der eine Kostenentscheidung zugunsten des Nebenklägers nicht getroffen worden ist.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ws 41/08 vom 12.02.2008

Die bloße Behauptung eines nebenklagefähigen Deliktes führt noch nicht zur Zulässigkeit des Rechtsmittels des Nebenklägers. Vielmehr muss zumindest die entfernte rechtliche Möglichkeit einer Verurteilung nach dem nebenklagefähigen Straftatbestand bestehen.

OLG-CELLE – Beschluss, 1 Ws 345/07 vom 25.09.2007

Eine sofortige Beschwerde des Nebenklägers gegen die für ihn nachteilige Auslagenentscheidung wird durch die Beschränkung der Rechtsmittelbefugnis nach §§ 400 Abs. 1, 464 Abs. 3 Satz 1, 2. Hs. StPO nicht ausgeschlossen.

Hat der Angeklagte mit seinem auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkten Rechtsmittel vollen Erfolg, so ist bei der Entscheidung über die dem Nebenkläger im Rechtsmittelverfahren entstandenen notwenigen Auslagen § 472 Abs. 1 StPO entsprechend anzuwenden.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss 294/07 vom 19.07.2007

Der Nebenkläger kann die Revisionsanträge und ihre Begründung nach der entsprechend anzuwendenden Vorschrift des § 390 Abs. 2 StPO nur mittels einer von einem Rechtsanwalt unterzeichneten Schrift anbringen.

OLG-OLDENBURG – Beschluss, 1 Ws 279/07 vom 30.05.2007

Dem Nebenkläger steht im Wiederaufnahmeverfahren kein Rechtsmittel gegen die Unterbrechung der Strafvollstreckung zu.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ws 338/06 vom 31.08.2006

Bei der Vorschrift des § 400 Abs. 1 StPO handelt es sich lediglich um einen gesetzlich geregelten, generellen Ausschluss der Beschwer des Nebenklägers, der die Zulässigkeit einer Kostenbeschwerde nicht berührt.

OLG-HAMM – Beschluss, 1 Ss 332/05 vom 09.08.2005

Es ist in der Regel geboten, dass der Nebenkläger das Ziel seines Rechtsmittels ausdrücklich angibt, und zwar innerhalb der Revisionsbegründungsfrist des § 345 Abs. 1 StPO. Die allgemeine Sachrüge ist dafür i.d.R. nicht ausreichend.

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ws 205/05 vom 12.05.2005

Zur Zulässigkeit der Nebenklage im Jugendstrafverfahren.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss 21/04 vom 09.02.2004

Die erforderliche Mitwirkung eines Verteidigers wegen Unfähigkeit der Selbstverteidigung ergibt sich dann, wenn der Nebenkläger an der Hauptverhandlung teilnimmt und dieser sich anwaltlichen Beistandes bedient.

OLG-KOBLENZ – Beschluss, 2 Ws 910/03 vom 17.12.2003

Aus Gründen der Waffengleichheit und der Vermeidung eines prozessualen Ungleichgewichts kann die Beiordnung eines Pflichtverteidigers nach § 140 II StPO auch dann geboten sein, wenn dem durch die Tat Verletzten zwar kein Rechtsanwalt nach den §§ 397 a, 406 g Abs. 3 und 4 StPO beigeordnet worden ist, er sich eines solchen aber auf eigene Kosten bedient.

OLG-HAMM – Beschluss, 1 Ws 63/03 vom 04.03.2003

Zur zulässigen Ergänzung einer Kostenentscheidung um die unterlassene Auslagenentscheidung, die zugunsten des Nebenklägers hätte ergehen müssen

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss 590/02 vom 30.09.2002

Der Nebenkläger, der Revision eingelegt hat, ist verpflichtet, spätestens in der Revisionsbegründung deutlich zu machen, dass er mit seinem Rechtsmittel ein zulässiges Ziel verfolgt, namentlich dass das Urteil wegen einer zum Anschluss als Nebenkläger berechtigenden Gesetzesverletzung angefochten wird. Für die insoweit erforderliche Begründung des Rechtsmittels ist die bloße Behauptung der Tatbestandsverwirklichung eines grundsätzlich nebenklagefähigen Deliktes durch den Nebenkläger nicht ausreichend.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 (s) Sbd. VII - 188/02 vom 30.09.2002

Zur Einordnung eines Schwurgerichtsverfahrens als "besonders schwierig" im Sinn von § 99 Abs. 1 BRAGO

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 239/01 vom 10.10.2001

Zur Zulässigkeit der Beschwerde des Nebenklägers bei Fehlen einer ihn begünstigenden Kostenentscheidung

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 238/01 vom 10.10.2001

Zur Zulässigkeit der Beschwerde des Nebenklägers bei Fehlen einer ihn begünstigenden Kostenentscheidung

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 237/01 vom 10.10.2001

Zur Zulässigkeit der Beschwerde des Nebenklägers bei Fehlen einer ihn begünstigenden Kostenentscheidung

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ws 372/01 vom 18.09.2001

Zur Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde des Nebenklägers gegen die unterlassene Kosten- und Auslagenentscheidung des Berufungsurteils (Abweichung von 2 Strafsenat des OLG Hamm NStZ-RR 2001, 288, NStZ-RR 1999, 54)

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 37/01 vom 22.02.2001

Leitsatz

Dem Nebenkläger steht gegen ein Urteil, durch das die Berufung des Angeklagten nach § 329 Abs. 1 StPO verworfen worden ist, ein Rechtsmittel nicht zu. Er kann daher auch die Kostenentscheidung dieses Urteils nicht anfechten.

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss 612/00 vom 16.01.2001

Leitsatz

Die rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Beendigung des Rechtszuges kommt nur in Betracht, wenn der Prozesskostenhilfeantrag bescheidungsfähig war.

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