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Nebenintervention: Erörterungsgebühr bei Beendigung des Rechtsstreits durch Vergleich

Entscheidungen der Gerichte




OLG-ZWEIBRüCKEN – Beschluss, 4 W 68/03 vom 15.08.2003

Rechtsgebiete:ZPO, BRAGO
Schlagworte:Nebenintervention: Erörterungsgebühr bei Beendigung des Rechtsstreits durch Vergleich
Stichwort:Nebenintervention: Erörterungsgebühr bei Beendigung des Rechtsstreits durch Vergleich
Leitsatz:Tritt der Nebenintervenient dem Rechtsstreit erst nach Abschluss der Erörterung unmittelbar vor der Protokollierung eines zwischen den Parteien geschlossenen Vergleichs bei, so kann für seinen Rechtsanwalt keine Erörterungsgebühr mehr entstehen.
Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Beschluss, 4 W 68/03




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