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Entscheidungen der Gerichte




OLG-KOBLENZ – Beschluss, 1 Ss 275/03 vom 07.10.2003

Rechtsgebiete:SGB III, ArGV
Schlagworte:Ausländer, unerlaubte Beschäftigung, Arbeitsgenehmigung, ausländerrechtlicher Status, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsberechtigung, Arbeitsgenehmigungsverordnung, Bußgeldbemessung
Stichwort:Nebengesetz
Leitsatz:1. Im Falle einer Verurteilung wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 SGB III muss der Tatrichter Feststellungen zum ausländerrechtlichen Status des Arbeitnehmer treffen.

2. Für die Bußgeldbemessung sind auch Feststellungen erforderlich, ob der ausländische Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Arbeitsgenehmigung hatte, zu welchen Arbeitsbedingungen der Ausländer beschäftigt war und in welchem Umfang er im Tatzeitraum Arbeitsleistungen erbracht hat (vgl. Beschlüsse vom 21. April 1998 - 1 Ss 94/98 -, vom 1. Dezember 1999 - 1 Ss 285/99 -, vom 1. August 2000 - 1 Ss 145/00 - und vom 29. August 2000 - 1 Ss 195/00 -).
Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 1 Ss 275/03



HESSISCHER-VGH – Beschluss, 8 TG 713/99 vom 02.02.2000

Rechtsgebiete:HeilprG
Schlagworte:Arzneimittel, Ausübung, Erlaubnis, Heilkunde, Betäubung, Untersagungsverfügung, Piercing
Stichwort:Nebengesetz
Leitsatz:Wird Piercing unter Anwendung einer örtlichen Betäubung mittels Injektion eines Arzneimittels durchgeführt, stellt dies Ausübung der Heilkunde im Sinne des § 1 Abs. 2 HPG dar.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 8 TG 713/99

BAG – Urteil, 6 AZR 429/98 vom 27.01.2000

Rechtsgebiete:TVG, MTV, ÜTV, LTV-DR, GG, ArbPlSchG
Schlagworte:Dienstzeit - Grundwehrdienst bei DDR-Grenztruppen
Stichwort:Nebengesetz
Leitsatz:Leitsätze:

1. Sind von einer mehrseitigen (hier dreiseitigen) Revisionsbegründungsschrift nur die erste Seite, die ua. die Revisionsanträge enthält, und die letzte Seite, auf der sich ua. die Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten befindet, per Telefax rechtzeitig bei Gericht eingegangen, so steht dies der Zulässigkeit der Revision nicht entgegen, wenn sich dem eingegangenen Teil des Textes der Revisionsbegründung entnehmen läßt,

- daß die Revisionsanträge von der Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten gedeckt sind,

- in welchem Umfang das Berufungsurteil angefochten wird

und

- mit welchen Erwägungen die tragenden Gründe des Berufungsurteils bekämpft werden.

2. § 6 Abs. 2 Satz 2 ArbPlSchG, wonach die Zeit des Grundwehrdienstes als Beschäftigungszeit im Sinne der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes gilt, bezieht sich nicht auf den in der ehemaligen DDR abgeleisteten Grundwehrdienst.

Hinweise des Senats:

Fortsetzung der Rechtsprechung des Senats aus den Urteilen vom 23. Juni 1994 (- 6 AZR 911/93 - BAGE 77, 137, 145), vom 30. März 1995 (- 6 AZR 340/94 - nv.) und vom 29. Oktober 1998 (- 6 AZR 268/97 - nv.) zum Anrechnungsausschluß von Zeiten einer Tätigkeit als Angehöriger der Grenztruppen der DDR

Aktenzeichen: 6 AZR 429/98
Bundesarbeitsgericht 6. Senat Urteil vom 27. Januar 2000
- 6 AZR 429/98 -

I. Arbeitsgericht
Erfurt
- 7 Ca 465/93 -
Urteil vom 13. Dezember 1995

II. Landesarbeitsgericht
Thüringer
- 9 Sa 82/96 -
Urteil vom 11. März 1998
Volltext: BAG - Urteil, 6 AZR 429/98


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