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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 8 S 268/01 vom 06.07.2001

Rechtsgebiete:VwGO, BauGB
Schlagworte:Berufungsantrag, Nebenerwerbsstelle, Nachhaltigkeit, Gewinnerzielung, landwirtschaftliche Nutzfläche
Stichwort:Nebenerwerbsstelle
Leitsatz:1. Eine Berufung ist trotz des Fehlens eines ausdrücklichen Rechtsmittel- und Sachantrags zulässig, wenn sich aus dem Vortrag des Klägers eindeutig und ohne Zweifel entnehmen lässt, was er mit dem Rechtsmittel anstrebt.

2. Auch beim Fehlen einer Gewinnerzielung kann einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle die Betriebseigenschaft zuerkannt werden, wenn etwa die Größe der landwirtschaftlichen Nutzfläche, insbesondere wenn sie im Eigentum des Landwirts steht und das aufgewendete Kapital für die Nachhaltigkeit und die Ernsthaftigkeit der Bewirtschaftung sprechen (im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 11. April 1986 - 4 C 67.82 - NVwZ 1986, 916 = PBauE § 35 Abs. 1 BauGB Nr. 12).
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 8 S 268/01




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