Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileSchlagwörterNNebenbestimmungen 

Nebenbestimmungen

Entscheidungen der Gerichte

SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 4 B 155/07 vom 30.07.2009

Bestehen zwischen Antragsteller und Behörde unterschiedliche Auffassungen, ob die Voraussetzungen für eine Genehmigung nach § 6 BImSchG vorliegen, dann berechtigt dies die Behörde nicht zur Nachforderung von Unterlagen über die von ihr für erforderlich gehaltenen Maßnahmen.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 4 LB 58/07 vom 06.09.2007

1. Der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zum Bodenabbau muss Angaben über die Transportwege und ihre voraussichtliche Belastung von der Abbaustätte bis zur Anbindung an das öffentliche Wegenetz enthalten.

2. Die Möglichkeit, eine Bodenabbaugenehmigung mit Nebenbestimmungen zu versehen, kann die Vollständigkeit der dem Antrag auf Erteilung einer Bodenabbaugenehmigung beizufügenden Unterlagen nicht ersetzen.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 11 ME 386/06 vom 20.02.2007

Im Rahmen der Ermessensentscheidung der Ausländerbehörde nach § 11 Abs. 2 Satz 1 AufenthG ist auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Kommen geeignete Nebenbestimmungen zur Verringerung des Risikos einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch eine Wiedereinreise des ausgewiesenen Ausländers in Betracht, kann eine Versagung der Betretenserlaubnis ermessensfehlerhaft sein.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 5 S 2257/05 vom 08.02.2007

1. Zur Feststellung der Schädlichkeit von Baustellenlärm kann auf die TA Lärm auch dann nicht zurückgegriffen werden, wenn die Baustelle über mehrere Jahre hinweg rund um die Uhr betrieben werden wird.

2. Ein gemäß § 74 Abs. 2 Satz 2 und 3 VwVfG gebotenes Konzept zum Schutz vor Baulärm darf sich an den Richtwerten und Maßnahmewerten der AVV Baulärm orientieren (vgl. Senatsurt. v. 07.06.1989 - 5 S 3040/87 - NVwZ-RR 1990, 227).

3. Es ist nicht zu beanstanden, wenn insoweit als Schutzniveau nicht die Richtwerte von Nr. 3.1.1 der AVV Baulärm zu Grunde gelegt werden, sondern die Anordnung von Maßnahmen des aktiven und passiven Lärmschutzes davon abhängig gemacht wird, dass der für die jeweilige Art eines Baugebiets geltende Richtwert um mehr als 5 dB(A) überschritten wird.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 5 S 1904/06 vom 11.10.2006

1. Ist in einer Baugenehmigung geregelt, auf welche Weise passiver Lärmschutz zu gewährleisten ist, bedarf es zu ihrer Bestimmtheit keiner Angabe der Lärmimmissionspegel, welche eingehalten werden sollen.

2. Einer an einen Gewerbebetrieb heranrückenden Wohnbebauung, bei der durch den Einbau von Schallschutzfenstern zumutbare Innenraumpegel nicht überschritten werden, kann nicht entgegengehalten werden, der maßgebliche Immissionsort für die Beurteilung der Zumutbarkeit von Gewerbelärm liege gemäß den Bestimmungen der TA Lärm 0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters des vom Geräusch am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raums.

3. Gegen einen Gewerbebetrieb, der (allein) auf Außenwohnbereichsflächen eines heranrückenden Wohnbauvorhabens zu hohe Lärmimmissionen verursacht, kann jedenfalls dann nicht eingeschritten werden, wenn die gewerblichen Lärmimmissionen durch Verkehrslärm überlagert werden und der Gewerbelärm (hier Wasserrauschen eines Wasserkraftwerks) nicht in besonderer Weise störend wirkt (im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.06.2002 - 14 S 2736/01 - NVwZ-RR 2003, 745).

BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 8.04 vom 27.04.2005

Das Bestimmtheitsgebot erfordert nicht, dass in einem Bescheid Allgemeine oder Zusätzliche Nebenbestimmungen unmittelbar aufgeführt werden. Es reicht eine ausdrückliche Bezugnahme aus.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 22 B 01.2468 vom 25.05.2004

1. Soweit eine übergeordnete Behörde eine nachgeordnete Stelle zum Erlass eines Ermessensverwaltungsakts anweist, muss der zur Weisungserteilung führende Entscheidungsfindungsprozess den Anforderungen an eine sachgerechte Ermessensausübung entsprechen.

2. Bei nur teilweise zweckwidriger Verwendung einer erhaltenen Subvention und einzelnen Auflagenverstößen liegt es grundsätzlich im Auswahlermessen der Behörde, ob der Zuwendungsbescheid ganz oder nur teilweise aufgehoben wird.

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 11 TG 1963/02 vom 04.12.2002

Wird die Übertragung der Verpflichtung zur Beseitigung von Tierkörpern, Tierkörperteilen und Erzeugnissen an den Inhaber einer Tierkörperbeseitigungsanstalt nach § 4 Abs. 2 TKBG mit Auflagen versehen, handelt es sich um mit Widerspruch und Anfechtungsklage selbstständig anfechtbare Auflagen.

Zur Regulierung der von dem Inhaber der Tierkörperbeseitigungsanstalt nach § 6 Abs. 4 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Tierkörperbeseitigungsgesetz erhobenen Beseitigungsentgelte darf die zuständige Behörde an die Vorschriften über Selbstkostenpreise nach §§ 5 ff. der Verordnung PR 30/53 anknüpfen.

Eine Überprüfung der von dem Inhaber der Tierkörperbeseitigungsanstalt festgesetzten Beseitigungsentgelte ist nur auf der Basis von Selbstkostenfestpreisen nach § 6 der Verordnung PR 30/53 oder festen Sätzen nach § 7 Abs. 2 der Verordnung PR 30/53, nicht aber auf der Grundlage von Selbstkostenerstattungspreisen nach § 7 Abs. 1 der Verordnung PR 30/53 zulässig.

BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 28.01 vom 26.06.2002

BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 31.01 vom 26.06.2002


Weitere Begriffe

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "Nebenbestimmungen - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum