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Nebenberufliche Teilvertretung einer Lehrkraft für besondere Aufgaben

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LAG-HAMM – Urteil, 11 Sa 2116/05 vom 13.07.2006

Rechtsgebiete:HG NW, HRG
Schlagworte:Nebenberufliche Teilvertretung einer Lehrkraft für besondere Aufgaben, öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis eigener Art
Stichwort:Nebenberufliche Teilvertretung einer Lehrkraft für besondere Aufgaben
Leitsatz:Unbegründete Feststellungsklage auf Bestehen eines (unbefristeten) Arbeitsverhältnisses, weil durch die ,,Beauftragung" des Klägers'' mit der nebenberuflichen Teilvertretung des Amtes einer Lehrkraft für besondere Aufgaben für die Zeit vom .... bis zum ....'' ein öffentlichrechtliches Dienstverhältnis eigener Art begründet worden ist.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 11 Sa 2116/05




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